Die hr werbung gmbh (nachfolgend hrw genannt) hat die AS&S Radio GmbH, nachfolgend AS&S genannt, beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im Hörfunk, die in der hierfür vorgesehenen Sendezeit über die vom Hessischen Rundfunk (hr) für hr1, hr3, hr4, YOU FM und hr-iNFO betriebenen Sender ausgestrahlt werden, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der hrw auszuführen. Die hrw behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen. Die AS&S und die hrw verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihnen bestätigten Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
2. Einhaltung gesetzlicher Regelungen
Die Werbeeinschaltungen müssen dem Gesetz über den Hessischen Rundfunk, dem Rundfunkstaatsvertrag (derzeitige Fassung gültig seit April 2005) und den vom Zentralverband der Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen. Es gelten die ARD Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe in der Fassung vom 21.03.2010 . Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung.