Struktur des hr

Der Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.
Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen.
Ihre Aufgabe ist es, "die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks" zu vertreten.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist in Paragraph 5 des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" geregelt (geändert am 03.12.2003).
 

Die wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrates:

  • Wahl des Intendanten
  • Beratung des Intendanten in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung
  • Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze (§ 3 hr-Gesetz)
  • Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichtes
  • Wahl von sieben der neun Verwaltungsratsmitglieder
  • Entscheidung in Beschwerdesachen
 
 

hr-Gesetz

Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk in der Fassung vom 02.10.1948.
Zum Download Gesetz über den Hessischen Rundfunk (PDF, 66 KB, Stand: 07/2010)

hr-Satzung

Aufgabenbeschreibung der einzelnen Unternehmensorgane.
Zum Download Die Satzung des hr (PDF, 96 KB)

Rundfunk-
staatsvertrag

Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Zum Download Endfassung des 12. RÄndStV (PDF, 224 kB)