Der Rundfunkrat
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.
Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen.
Ihre Aufgabe ist es, "die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks" zu vertreten.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist in Paragraph 5 des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" geregelt (geändert am 03.12.2003).