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Massaker in Italien

Mörder auf freiem Fuß

Am 12. August 1944 ermordeten Angehörige einer SS-Panzerdivision 560 Menschen in dem italienischen Dorf Sant’Anna di Stazzema. Zehn der Mörder wurden vergangenes Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt. Trotzdem leben die Männer alle in Freiheit – auch in Hessen.
 

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Heinrich Schendel aus Ortenberg-Lißberg in der Wetterau ist einer dieser Männer. Der 1922 geborene Unteroffizier gehörte der 16. SS-Panzergrenadier-Division an, die auf dem Rückzug vor den alliierten Truppen 1944 das Bergdorf in der Toskana überfiel, 560 Frauen, Kinder und alte Männer ermordete, die Leichen auf dem Kirchplatz verbrannte und Sant’Anna di Stazzema verwüstete. Es war eines der schwersten Massaker, das deutsche Einheiten an der italienischen Zivilbevölkerung verübten.
 

Italienisches Gericht verhängt lebenslange Strafen

Erst 61 Jahre später – am 22. Juni 2005 – wurde die Tat gerichtlich geahndet. Das Militärgericht im italienischen La Spezia verurteilte die zehn Angeklagten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Das Gericht sprach von einem Massaker „jenseits der Menschlichkeit“. Dennoch blieb das Urteil bislang ohne Konsequenz für die ehemaligen SS-Männer, da sie von den deutschen Behörden nicht ausgeliefert werden dürfen.
 

Am Samstag demonstrierten bundesweit mehrere hundert Menschen an den Wohnorten der Täter. Auch in Ortenberg-Lißberg versammelten sich Demonstranten vor dem Haus Heinrich Schendels. Sie forderten die deutsche Justiz dazu auf, Anklage gegen Schendel und die neun weiteren in La Spezia Verurteilten zu erheben.
 

Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt seit 2002

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt seit 2002 wegen des Massakers in Sant’Anna. Ein Verfahren gegen die verurteilten Mörder wurde jedoch noch nicht eingeleitet. „Die Ermittlungen sind problematisch, weil jedem Einzelnen nachgewiesen werden muss, in welcher Weise er ganz konkret beteiligt war“, sagte eine Sprecherin der Behörde.
 

Die Demonstranten warfen der Staatsanwaltschaft am Samstag vor, die Ermittlungen zu verschleppen. Offenbar sollen die Ermittlungen so lange in die Länge gezogen werden, bis die Beschuldigten verhandlungsunfähig oder tot seien, sagte ein Redner. Angesichts der Schwere der Verbrechen dürfe aber keiner der Täter ein Recht auf Straffreiheit haben.
 
Redaktion: woje / anwa
Bild: © dpa
Stand: 06.05.2006
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