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Mieterbund klärt auf

Die größten Irrtümer im Mietrecht

Schlüsselbund auf Mietvertrag (Bild:  picture-alliance/dpa)
Nicht alles, was in der Hausordnung steht, muss sich der Mieter gefallen lassen.
Mieter müssen beim Ein- oder Auszug die Wände streichen, untervermieten geht nicht und Vermieter haben das Recht auf einen Zweitschlüssel – dachten Sie? Stimmt nicht, sagt der Mieterbund Hessen und räumte mit Miet-Irrtümern auf.
 

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14.01.2013, 10:00 Uhr
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Das deutsche Mietrecht wird immer komplizierter. Kaum jemand blickt da noch durch – und das kann im Zweifel teuer werden. Denn viele Mieter sitzen fatalen Irrtümern auf, die bares Geld kosten.

Mit den größten Irrtümern im Mietrecht wollte der Landesverband Hessen jetzt aufräumen. Der Mieterbund warnte außerdem vor der Mär vom schlechten Lüften und dem angeblichen Verbot, Untermieter zu beherbergen.

Unser Reporter Jens Wellhöner hatte beim Mieterbund mal nachgefragt. Seinen Beitrag können Sie hier anhören.
 

Die größten Irrtümer im Mietrecht - unser Thema am 14. Januar in hr1-VITA.

 
Redaktion: tagr / ruwa
Bild: © picture-alliance/dpa
Letzte Aktualisierung: 14.01.2013, 11:57 Uhr
 
 

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