Mehrere Klagen wurden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Bundesverfassungs-Gericht verhandelt am Dienstag über die Eilanträge zum Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt. Die Kläger beanstanden, dass der Bundestag dabei seine Entscheidungskompetenz überschritten habe.
Seitdem die Klagen eingereicht wurden, hält der Bundespräsident Joachim Gauck seine Unterschrift unter den vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zurück. Eigentlich sollte der permanente Euro-Rettungsschirm schon am 1. Juli aktiv werden.
Doch nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zunächst entscheiden, ob es dem Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verbietet, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen.
Die Kläger sehen vor allem das Demokratieprinzip verletzt: Die Verpflichtungen für den Rettungsschirm ESM überstiegen das, was der Bundestag verantworten dürfe. Mit dem ESM werde die Europäische Union zu einer "Haftungs- und Transferunion". Das Parlament verlöre seine "haushaltspolitische Gesamtverantwortung" aus den Augen.
Däubler-Gmelin klagt und Schäuble verteidigt
Für die Bundesregierung wird in erster Linie Finanzminister Wolfgang Schäuble, CDU, in Karlsruhe die Maßnahmen verteidigen. Auf Seiten der Kläger steht die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, SPD. Sie vertritt die Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie", der sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben.
Außerdem haben die Fraktion der Linken im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Gruppe um den Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider Eilanträge gegen die Rettungsmaßnahmen gestellt.