Kinder waren bis ins 19. Jahrhundert hinein billige Arbeitskräfte und gleichzeitig die Altersversorgung für ihre Eltern. In der Kaiserzeit setzt sich ein Verbot der Kinderarbeit in Industrie und Gewerbe langsam durch. Die Schulpflicht wird geregelt.
Erste Gesetze gelten dem Kindeswohl und der Schutzbedürftigkeit von Kindern. Kindheit in der Kaiserzeit ist trotzdem sehr verschieden, es zählt die Standeszugehörigkeit: bürgerlich, bäuerlich oder proletarisch. Gemeinsam ist den Kindern aller Schichten nur die Erfahrung einer strengen schwarzen Pädagogik. Durch teils gewaltsame Erziehung soll das Wesen der Kinder geformt werden.
Von Inge Kurtz
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