Wenn Sie schlauer als Entwicklungsminister Niebel sind, lesen Sie diesen Artikel. Er verrät, wann Sie Zoll auf Waren aus dem Ausland bezahlen müssen. Tipp: Teppiche aus Afghanistan gehören dazu.
Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit Ihnen für viele der Jahresurlaub. Wie jedes Jahr zieht es viele Deutsche ins Ausland. Neben Sonne, Strand und Erholung bieten manche Länder aber auch gute Shoppingmöglichkeiten. Oft sind Produkte einfach billiger als in Deutschland. Deswegen gehört Shopping und die Schnäppchenjagd für viele Urlauber dazu. Auch das Shopping im Internet jenseits der Grenzen wird immer beliebter. Allerdings sollte man als Verbraucher auch ganz genau wissen, wie viel man überhaupt aus dem Ausland einführen darf. Nur so kann man auch sicher gehen, dass aus dem Shoppingvergnügen im Ausland, keine böse Überraschung bei der Zollkontrolle wird.
Die Experten von Stiftung Warentest haben sich unter anderem in der neuen Ausgabe der Finanztest damit befasst. Michael Bruns hat im Gespräch mit Tim Frühling verraten, wie man Ärger mit dem Zoll vermeiden kann.
Shopping innerhalb der EU
Klassische Mitbringsel aus dem Ausland sind nach wie vor Zigaretten, Wein oder Klamotten. Der Experte gibt aber Entwarnung. Innerhalb der EU ist das Einführen der Waren grundsätzlich kein Problem. Dies liegt daran, dass die EU als einheitlicher Zollbereich gilt und innerhalb der Grenzen keinen Zölle anfallen. Deswegen gibt es auch keine klar festgelegten Grenzen, sagt Bruns. Solange die eingeführten Produkte zum Eigengebrauch genutzt werden bekommt man keine Probleme mit dem Zoll. Allerdings kommt es am Ende doch auf die Menge an. "Wenn man z.B. Zigaretten oder Klamotten im großen Stil einkauft, um damit Handel zu treiben, greifen Richtwerte bei den Zöllnern", sagt der Experte. Ab 800 Zigaretten gehen die Zöllner da davon aus, dass dann gewerbliches Handeln vorliegt. Bei Spirituosen liegt die Grenze bei 10 Litern, bei Wein bei 90 Litern. Nur bei den Kanaren muss man etwas aufpassen, sie gehören zwar zur EU gelten aber als zollfrei und somit fallen andere Zollbestimmungen an.
Nicht-EU-Ausland
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten klare Grenzen, sagt Bruns. Hier sind nur noch 200 Zigaretten, 250 Gramm Tabak und gerade mal vier Liter Wein erlaubt. Allerdings hängen diese Informationen an den jeweiligen Ländergrenzen aus. Bei anderen Waren gibt es eine 300 Euro-Grenze. Diese sind abgabenfrei, bei Flug oder Schiffsreisen erhöht sich der Betrag sogar auf 450 Euro. Alles darüber hinaus muss beim Zoll angegeben werden.
Gefahren bei der Einreise
Doch wie will der Zoll wissen, ob die Klamotten im Koffer gebraucht oder neu sind, ob das neue Smartphone aus den USA mitgebracht oder in Deutschland gekauft wurde? Der Finanzexperte warnt vor den scheinbar "naheliegenden Tricks" bei der Einreise. "Das Alles zählt beim Zoll überhaupt nicht, wer mit so teuren Geräten ins Ausland reist, der sollte den Kaufbeleg dabei haben", empfiehlt Bruns. Eine weitere Möglichkeit ist, den Zoll vor der Abreise darüber zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Internetshopping
Auch beim Internetshopping gibt es innerhalb der EU keine Probleme, außerhalb der EU ist die Grenze allerdings sehr niedrig. Sie liegt gerade einmal bei 22 Euro. Alles darüber ist abgabenfällig. Beim Kauf sollte man also bedenken, dass auf den scheinbar günstigen Kaufpreis noch die Einfuhrumsatzsteuer (entsprichte der dt. Mehrwertsteuer 19%) noch drauf kommt. Ist die Ware mehr als 150 Euro wert, kommt zusätzlich noch Zoll drauf.
X
Die Plugins senden Daten an ihren Hersteller, sobald sie angezeigt werden - deswegen aktivieren wir sie erst, wenn Sie noch einmal klicken. Einverstanden?" Sie können die Freigabe jederzeit wieder rückgängig machen.