Gute Nachricht für Paare die ohne Trauschein miteinander leben: Pro Jahr können Lebensgemeinschaften mehrere hundert Euro sparen. Wie das? Die Antwort gibts hier...
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19.09.2012, 9:15 Uhr
Viele Versicherer machen keinen Unterschied mehr zwischen Ehepaaren und Lebensgemeinschaften. Lebt ein Paar in einer Lebensgemeinschaft, reicht es bei Haftpflicht und Hausratversicherung vollkommen aus eine Police für beide abzuschließen. Auch der Schutz wird dadurch nicht teuer, sagt Expertin Simone Weidner von Stiftung Warentest.
Was beachten?
Wichtig dabei - unverheiratete Paare müssen dies der Versicherung mitteilen. Beide Partner müssen in der Police namentlich festgehalten sein. "Es ist nicht wie bei verheirateten Paaren, dass die Partner automatisch mitversichert sind" warnt Weidner. Gleiches gilt übrigens auch für die Rechtschutzversicherung und auch bei der Auslandsreiskrankenversicherung unterscheiden die Versicherer nicht mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren.
Welchen Vertrag auflösen?
Entscheidet sich ein Paar für eine gemeinsame Versicherung, kann der der jüngere Vertrag, der in den letzten Jahren abgeschlossen wurde problemlos gekündigt werden, sagt die Expertin. Außerdem sollten Paare bei einem gemeinsamen Umzug in eine Wohnung, darüber nachdenken, ob sich die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung ändert. Außerdem sagt Simone Weidner "vielleicht sind mehr Möbel da, mehr Wertgegenstände, da sollte man darauf achten - stimmt die Versicherungssumme."
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