Häuser und Wohnungen sind oft kleiner als vom Vermieter angegeben. Tipps von Stiftung Warentest gibts hier!
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21.09.2012, 16:15 Uhr
Jan Schrader von Stiftung Warentest sagt im hr3-Interview, dass zu viel gezahlte Mieten nicht nur rückwirkend für das laufende Jahr, sondern sogar für die letzten drei Kalenderjahre zurück gefordert werden können. "Allerdings geht es nicht um zwei oder drei Quadratmeter, sondern um mehr als zehn Quadratmeter." Schrader berichtet von einem Paar aus München, deren Dachgeschosswohnung im Mietvertrag mit 119 Quadratmetern ausgewiesen war. Sie konnten das nicht glaubten, ließen die Wohnung vermessen mit dem Ergebnis: Die Wohnung ist 17 Quadratmeter kleiner.
Auf die Höhe kommt es an
Bei Dachgeschosswohnungen sind die Abweichungen am häufigsten. Faustregel: Auf die Höhe kommt es an. Flächen unter einem Meter Höhe dürfen nicht in die Wohnfläche eingerechnet werden, zwischen einem und zwei Metern zu 50 Prozent und über zwei Metern zu 100 Prozent. Balkon und Terrasse werden jeweils zu 50 Prozent eingerechnet.
Erstmal den Vermieter kontaktieren
Weiterer Tipp: Sollten Sie feststellen, dass die Wohnung oder das Haus kleiner ist als vom Vermieter angegeben, kontaktieren Sie zunächst den Vermieter "und fahren nicht direkt die ganz großen Geschütze auf", rät Jan Schrader.
Sollte es zu keiner Einigung und zu einem Gerichtstermin kommen, muss die Wohnung von einem Gutachter vermessen worden sein, damit die Angaben Bestand haben. Das schriftliche Gutachten kostet aber einige hundert Euro.
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