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Eine pinkfarbene Parkscheibe (Bild:  picture-alliance/dpa)
Hübsch pink - aber nicht zugelassen!

Deko für das Auto

Rosa Parkscheibe, Leuchtfiguren und tanzender Elvis

Pinke Parkscheiben, tanzende Hawaiimädchen, Wackel-Dackel oder Fuchsschwänze - allerhand Geschenkartikel gibt es in Hessens Geschäften für Autofahrer. Aber nicht alle Deko-Teile sind erlaubt!
 

Autos im Fußballfieber

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21.11.2012, 12:45 Uhr
Na klar, im Fußballfieber geht es schon einmal mit einigen Autofahrern durch: Überall sieht man Fähnchen, Wimpel und Außenspiegelverkleidungen. Erlaubt sind diese Zuneigungsbekundungen im Straßenverkehr, allerdings dürfen sie nicht die Sicht verdecken und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerade bei den beliebten Fähnchen am Türholm ist zu beachten, dass die Plastikhalter bei zu hoher Geschwindigkeit brechen können. Und welcher Motorradfahrer hat schon gerne auf der Autobahn ein Fähnchen vor dem Visir?
 

Gimmicks für's Auto 

 
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Korrektes Blau für die Parkscheibe

Eigentlich sind Parkscheiben blau und langweilig. In vielen Geschäften sind jetzt ganz andere Modelle erhältlich. Es gibt Parkscheiben mit Sprüchen wie: 'Ich bremse auch vor Schaufenstern', 'Schönheit braucht Parkplatz' oder 'Schuhtransporter'. Auf der Männerversion sind Frauen im Bikini zu sehen, auf der steht: 'Bin im Meeting.' Eine Frau in Herten (Nordrhein-Westfalen) hat ihre pinke Parkuhr benutzt und zwei Wochen später flatterte ihr ein Knöllchen ins Haus, denn: Das Aussehen einer Parkscheibe ist gesetzlich festgelegt - und da heißt es, sie hat blau zu sein. Für die falsche Farbe gibt es ein Knöllchen und fünf Euro sind fällig.

Auch wenn die rosa Parkscheibe nicht erlaubt ist, so haben wir Hessen doch einen ganz besonderen Bezug zu dem Parkzeiten-Zähler. Der Hesse Heinz Hille gilt als der Erfinder der deutschen Parkscheibe. 1961 bastelte der damalige Kassler Polizeipräsident - angeregt durch eine Idee aus Paris - das Grundmodell, natürlich in Blau.
 

Leuchtfeuer im Brummi-Fahrerhaus

Für viele Brummi-Fahrer ist das Fahrerhaus zum zweiten Zuhause geworden. Und wenn es ein bisschen heimelig werden soll, dann hilft immer ein bisschen stimmungsvolles Licht. Schon an der Front prangen gewaltige Lichtorgeln. Im Innenraum gehts weiter: Beleuchtete Namensschilder, Lichterketten und blinkende Weihnachtsbäume. Auf andere Verkehrsteilnehmer wirkt das ganz schön grell. Unfallforscher haben herausgefunden, dass PKW-Fahrer bei stark beleuchteten LKW die Entfernung und die Geschwindigkeit deutlich schlechter einschätzen können. Also, so schön das auch aussieht - Sicherheit geht vor.
 

Aufkleber: Was Sie dürfen und was nicht!

Aufkleber an der Frontscheibe gehören übrigens nach rechts unten. Ist da kein Platz mehr, sind es zu viele. Auf die Heckscheibe gehören gar keine Aufkleber. Dafür gibt es zwar nicht gleich ein Knöllchen, aber Polizeibeamte können nach eigenem Ermessen mahnen.
 

Wackeldackel und Hawaimädchen

Stylische Deko gibt es auch für die sogenannte Hutablage - und mit denen gibt es keine Probleme, denn sie sind nicht verboten. Warum, das weiß Ulrich Schöffler vom Straßenverkehrsamt: "Jeder der ein bisschen bewusst Auto fährt, weiß, dass bei einem Unfall alle losen Gegenstände nach vorne fliegen und zu Verletzungen führen. Deshalb sollte man den Dackel gut anbringen, damit der in so einer Situation nur wackelt, und nicht fliegt."

Den Wackeldackel gibt es übrigens auch in pink – der darf ins Auto – und für ihn gibt es kein Knöllchen.

Text: Isabel Reifenrath, Stefanie Hofmann
 
Redaktion: stho
Letzte Aktualisierung: 21.11.2012, 14:36 Uhr
 
 

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