Na klar, im Fußballfieber geht es schon einmal mit einigen Autofahrern durch: Überall sieht man Fähnchen, Wimpel und Außenspiegelverkleidungen. Erlaubt sind diese Zuneigungsbekundungen im Straßenverkehr, allerdings dürfen sie nicht die Sicht verdecken und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerade bei den beliebten Fähnchen am Türholm ist zu beachten, dass die Plastikhalter bei zu hoher Geschwindigkeit brechen können. Und welcher Motorradfahrer hat schon gerne auf der Autobahn ein Fähnchen vor dem Visir?
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