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Mann telefoniert nach Erhalt einer Mieterhöhung (Bild:  colourbox.com)
Die Mieterhöhung flattert ins Haus: Was tun?

Serie Mietrecht

Was tun, wenn die Miete steigt?

Die Miete steigt um 20 Prozent! Für viele Mieter von Altbauwohnungen gibt es nach der Sanierung ein böses Erwachen. Mieterhöhungen sind ein heiß diskutiertes Thema im Mietrecht. Wir erklären, wann der Vermieter wie hoch erhöhen darf und was gar nicht geht.
 

Mieterhöhung nach Sanierung

Ärgern nützt nicht viel. Wenn die Miete plötzlich steigt, muss man als Mieter genau nachfragen, warum. Häufig ist eine teure Sanierung der Grund. Wenn die fertig ist, muss der Vermieter seinem Mieter eine genaue Kostenabrechnung zeigen. Miriam Helmerich, Fachanwältin für Mietrecht und Beraterin für den Mieterbund: "Der Vermieter muss sehr konkret darlegen, welche Kosten ihm entstanden sind. Und dies für jede einzelne Maßnahme. Es reicht nicht, wenn er sagt, ich habe modernisiert, es wurden Fenster und Balkone erneuert und dabei ist ein Gesamtbetrag von soundso viel Euro entstanden: Das würde nicht reichen. Sondern er muss darlegen, welche Kosten für welche Maßnahme entfallen."
 
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Reparaturarbeiten sind kein Grund für eine Mieterhöhung

Viele Vermieter lassen ihre Häuser gerade sanieren. Das heißt, es wird gedämmt, neue Fenster werden eingesetzt, Heizungen gewechselt. Das Ziel: Energie sparen. So eine energetische Sanierung ist ein guter Grund, die Miete zu erhöhen, so Ulrich Bartke von Haus und Grund Hessen: "Von den Modernisierungskosten kann der Vermieter 11 Prozent pro Jahr auf das Haus umlegen." Auch hier sollte sich der Mieter die genaue Kostenabrechnung zeigen lassen. Und alles nachrechnen. Dabei reicht es nicht, wenn der Vermieter einfach nur ein defektes Fenster auswechselt. Denn Reparaturarbeiten sind kein Grund für eine Mieterhöhung: "Es muss zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen."
 

Nicht mehr als 20 Prozent in drei Jahren

Weist der Vermieter das alles nach, kann er 11 Prozent seiner Kosten auf die Miete aufschlagen. Wenn er aber keine Kostenabrechnung vorlegt, dann kann sich der Mieter mit Erfolg weigern, mehr für die Miete zu zahlen, so Miriam Helmerich vom Mieterbund: "Das heißt, der Vermieter muss diese Zustimmung einholen. Wird sie vom Mieter nicht erteilt, muss er klagen." Der Vermieter hat aber vor Gericht wenige Chancen, wenn er die Miete zu stark erhöht. Mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren sind laut Gesetz verboten. Außer: Der Vermieter kann beweisen, dass eine Sanierung teurer war. Es muss aber nicht immer gleich vor Gericht gehen. Einige Rechtsanwälte schlichten bei Streit um die Miete. So wie Miriam Helmerich: "Genau. Es ist im Grunde eine alternative Konfliktlösung. Man versucht ein Stück weit, zwischen den Parteien zu vermitteln." Das Gute: Meistens einigen sich Mieter und Vermieter ohne Streit. Und sollte es doch Ärger geben: Mieterbund sowie Haus und Grund bieten ihren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung.

Informationen von Jens Wellhöner
 
Redaktion: sati
Letzte Aktualisierung: 31.01.2013, 14:28 Uhr
 
 

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