Das Urteil des Bundesgerichtshofs gilt auch rückwirkend. Aber nur für Rechnungen aus den letzten 12 Monaten. Ingo Groß vom Mieterbund: "Wenn also die Abrechnungen, die hier beanstandet werden sollen, schon mehr als 12 Monate zurück liegen, dann hat man Pech gehabt, dann ist das verjährt. Diese Ansprüche gelten nur für Abrechnungen, die in den letzten 12 Monaten gekommen sind." Wer also jetzt seine Nebenkostenabrechnungen überprüft, könnte also Geld zurück bekommen. Das neue Urteil macht es möglich.
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