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Prüfung bestanden

17-Jährige legal hinterm Steuer

Geschafft: Erstmals dürfen in Hessen zwei 17-Jährige Auto fahren. Ihre Prüfung haben sie bestanden und mit Mami oder Papi auf dem Beifahrersitz kann es jetzt losgehen.
 

Hessen und elf andere sind dabei

Nach knapp 40 Minuten höchster Anspannung ist bei Johanna Rank aus Rotenburg an der Fulda die Freude groß: Sie darf jetzt als erste 17-Jährige Hessin Auto fahren - allerdings nur in Begleitung. „Ich hatte vor der Prüfung schon ziemlich Angst“, sagt die Zwölftklässlerin nachdem sie bestanden hat. Gleich nach ihr hat sich der gleichaltrige Christian Holl in Bebra ans Steuer des Fahrschul-Autos gesetzt und die praktische Fahrprüfung ebenfalls gemeistert.

Mehr als 200 Jugendliche zwischen Kassel und Odenwald haben sich bereits für die Prüfung zum Führerschein mit 17 angemeldet - seit 1. Oktober 2006 ist das möglich. Hessen ist das zwölfte Bundesland, das sich an dem Modellversuch beteiligt. Nur Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind noch nicht dabei.
 

Beifahrer darf nicht mehr als drei Punkte haben

Fahren dürfen die 17-Jährigen nur in Begleitung eines Erwachsenen. Fahrlehrer Carsten Wolf findet das gut: „Die 17-Jährigen können ihre Eltern als Begleiter mit ins Fahrgeschehen einbeziehen“. Er mahnt die Erwachsenen allerdings auch, sich nicht als Hilfsfahrlehrer aufzuspielen. „Eltern sollen nicht alles kommentieren, sondern hauptsächlich dabei sein.“

Als Beifahrer kommt beim „Führerschein mit 17“ nicht jeder in Frage: Der Mitfahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein haben und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Bei der Anmeldung zum Führerschein müssen die Begleiter namentlich eingetragen werden, für jeden Beifahrer wird eine Gebühr von 8,40 Euro fällig.
 
Redaktion: kim / uge
Bild: © picture-alliance/dpa
Stand: 28.10.2006
 
 

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