Studenten an hessischen Hochschulen sollen nach dem Willen der Landesregierung von Herbst 2007 an pro Semester mindestens 500 Euro Gebühren zahlen. Von Studenten von außerhalb der EU sowie für Zweitstudiengänge können die Hochschulen sogar bis zu 1500 Euro nehmen, wie der Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein "Studienbeitragsgesetz" vorsieht. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit werden im sechsten Semester zusätzlich 200 Euro, ab dem siebten Semester zusätzlich 400 Euro fällig.
Studenten mit minderjährigen Kindern werden pro Kind sechs Semester von der Beitragspflicht befreit. Nicht zahlen müssen außerdem Ausländer aus Staaten, mit denen Abkommen über gegenseitige Abgabenfreiheit bestehen. Im Einzelfall können Hochschulen bei Behinderten und Angehörigen Pflegebedürftiger, bei besonders begabten Studenten sowie bei Studenten aus Entwicklungsländern auf Beiträge verzichten.
Die Gebühren fürs Erststudium können Studenten per Darlehen finanzieren. Das Gesetz gibt Anspruch auf einen Kredit der Landestreuhandstelle, der erst frühestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums in Hessen abzustottern ist - und auch nur bei einem Monatseinkommen von über 1060 Euro, wie aus dem Entwurf hervorgeht.