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Holocaust-Leugnung

NPD-Chef muss ins Gefängnis

Zu vier Monaten Haft wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Friedberg am Dienstag den hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Rechtsextreme hatte den Holocaust geleugnet.
 

Haftstrafe wegen Holocaust-Leugnung 1:36 Min
(© hessen aktuell, 07.08.2007)
Der Abgeordnete des Wetterauer Kreistages hatte Schülerfahrten nach Auschwitz im März bei einer Kreistagssitzung als "Gehirnwäsche" bezeichnet und gefordert, Zuschüsse für solche Exkursionen zu streichen. Die Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Vernichtungslagers nannte er dabei laut Sitzungsprotokoll eine "Stätte des so genannten nationalsozialistischen Terrors".
 

Zitat

Bewährungsversager

"Da Marcel Wöll in zwei Fällen unter Bewährung steht, ist er als Bewährungsversager einzustufen."

Richter Markus Bange
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wöll damit den Mord an den europäischen Juden geleugnet hat. Wegen Volksverhetzung wurde der 24-Jährige daher zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung dagegen Freispruch.

Wöll betonte in seinem Schlusswort, er habe sich nicht strafbar machen wollen. Zuvor hatte er die ihm vorgeworfenen Äußerungen eingeräumt, erklärte aber, er habe den Holocaust nicht leugnen wollen. Die Formulierung "Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors" habe er aus dem Haushaltsplan übernommen.

Dies wertete Richter Markus Bange als Scheinbehauptung. Der Wortlaut von Wölls Rede sei eindeutig. Er habe den Kreistag damit bewusst provozieren wollen. In die Urteilsfindung floss auch ein Interview ein, dass Wöll der "hessenschau" gegeben hatte. Darin erklärte der Rechtsextremist, er könne zu der Frage, ob es den Holocaust gegeben habe, "nichts sagen, weil ich mich sonst strafbar machen würde". Das Gericht kam insgesamt zu der Auffassung, dass sich Wöll der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Der Verurteilte kündigte Revision gegen das Urteil an.
 

Polizisten bezeichnet Wöll als "geisteskrank"

Erst vor zwei Wochen hatte das Gießener Landgericht Wöll wegen Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Rechtsextremist hatte Polizisten bei einer NPD-Veranstaltung in seiner Heimatstadt Butzbach als "geisteskrank" bezeichnet. Zuvor war Wöll bereits zwei Mal wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Derzeit wird wegen des Verdachts der Nötigung gegen Wöll ermittelt. Er soll ebenfalls im Kreistag handgreiflich gegen einen Jugendlichen geworden sein, der Flugblätter mit der Forderung nach einem NPD-Verbot verteilte.
 
Redaktion: woje / kahu
Bild: © picture-alliance/dpa
Stand: 07.08.2007
 
 

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