Friedlicher Protest: Studenten campieren vor dem Amtsgericht Marburg
Wegen Nötigung sind am Montag in Marburg drei Studenten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten im Mai 2006 zusammen mit hunderten von Studenten aus Protest gegen Studiengebühren die Stadtautobahn blockiert.
Wie eine Gerichtssprecherin nach elf Stunden Verhandlung mitteilte, erhielt die damalige Asta-Vorsitzende Lena Behrendes vier Monate, die beiden anderen Angeklagten fünf und sechs Monate Haft. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. "Das klingt gewaltig, macht mir aber keine besondere Angst", erklärte Behrendes und kündigte eine Revision des Urteils an.
Durch die Blockade der Autobahn seien viele Autofahrer genötigt worden, teilte das Gericht in seiner Urteilsbegründung mit. Alle drei Verurteilten müssen zudem als Bewährungsauflage je 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Dass die drei Studenten vor dem Kadi landeten, lag nur daran, dass sie die einzigen waren, die der Polizei namentlich bekannt waren. An der Blockade der Marburger Stadtautobahn im Mai 2006 hatten sich hunderte Studenten beteiligt.
"Sind gekommen, um uns zu beschweren"
Moralische Unterstützung erhielten die drei Angeklagten auch von zahlreichen Demonstranten. Sie hatten am frühen Montagmorgen eine Wiese der Marburger Justiz zum Zeltplatz umfunktioniert. Auf Transparenten war zu lesen: "Der Widerstand schläft nicht" und "Wir sind gekommen, um uns zu beschweren".
In einem ersten Prozess um die Blockade aus Protest gegen die geplanten Studiengebühren hatte das Gericht einen Lehramtsstudenten zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Gebühren wurden vom Landtag inzwischen beschlossen, auch ein von den Studenten versuchter Boykott der Zahlungen ist gescheitert. Von diesem Wintersemester an müssen
Studenten 500 Euro pro Semester zahlen, sofern nicht noch der Hessische Staatsgerichtshof die Gebühren kippt.
Kläger findet Lücke
Ein Schlupfloch hatte kurzzeitig ein Student aus Marburg gefunden und mit einem Eilantrag gegen seinen Gebührenbescheid vor dem Verwaltungsgericht Gießen am Montag Erfolg gehabt. Das Gericht gab dem Antrag eigenen Angaben zufolge aus formalen Gründen statt, er sei formal rechtswidrig. Der Grund: Die Marburger Universität habe noch keine Satzung erlassen, in der die Modalitäten der Beitragsbefreiung und -ermäßigung geregelt seien, wie in Paragraf 6 des Studienbeitragsgesetzes vorgesehen. Dies habe der Kläger bislang als einziger gerügt; vergleichbare Klagen seien derzeit nicht anhängig (Az: 3 G 1656/07).
Alle anderen elf staatlichen Hochschulen hätten bereits genehmigte Satzungen, berichtete ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Sein Haus habe am Montag auch die Marburger Satzung genehmigt und diese werde im Laufe der Woche an die Hochschule geschickt.