Der entscheidende Satz fehlt
Im Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren fehlt ausgerechnet der Satz, der die Dauer der bisherigen Gebührenregelung beschränkt. "Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben" lautete der Formulierungsvorschlag, den das Wissenschaftsministerium nach eigener Darstellung am 23. Mai an alle Fraktionen geschickte hatte.
Damit sollte klargestellt werden, dass Studienbeiträge letztmals für das Sommersemester erhoben wurden. Bei Änderungen am Text des rot-grünen Gesetzes wurde die Formulierung nicht übernommen, aber auch keine andere mit derselben Aussage gewählt. Damit müssten die Studenten eigentlich weiterhin Gebühren bezahlen.
Der Anspruch auf Darlehen zur Finanzierung der Gebühren ist aber bereits weggefallen. Damit verstießen Studiengebühren gegen die Landesverfassung. Die lässt Gebühren nur zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Studenten oder ihrer Eltern das erlaubt.