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5.06.2008

Abschaffung der Studiengebühren

Koch unterschreibt nicht

Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht unterzeichnen. Dies kündigte er überraschend am Donnerstag im Landtag an. SPD, Grüne und Linke sind empört.

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Studiengebühren: Koch stellt sich quer 2:31 Min
(© hessenschau, 05.06.2008)
Kochs Begründung in voller Länge 8:25 Min
(© hr, 05.06.2008)
Das Gesetz sei "handwerklich unzulänglich", so Koch. Es weise formale Fehler auf. In dieser Form wolle die CDU es in den nächsten Tagen nicht unterzeichnen. Die rechtliche Prüfung der Staatskanzlei habe ergeben, dass das Gesetz "Unsinn" verfüge. Durch Formulierungsfehler würden zum Wintersemester nicht die Studiengebühren, sondern die Kredite zu deren Finanzierung abgeschafft. Ab Sommer kommenden Jahres sei es umgekehrt. "So kann das Gesetz niemand wollen", sagte Koch.

Denn das wäre verfassungswidrig. Die staatlichen Darlehen an sozial schwache Studenten wurden eigens mit Rücksicht auf die hessische Verfassung eingeführt. Die erlaubt die Erhebung von Studiengebühren nämlich nur, wenn der Studierende wirtschaftlich dazu auch in der Lage ist.

Gesetz soll am 17. Juni verbessert werden

Der Fehler im Text des rot-grünen Gesetzes soll bei einer Sondersitzung des Landtages am 17. Juni behoben werden. Darauf einigte sich der 19-köpfige Ältestenrat des Landtages nach Kochs Ankündigung, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
 

Andrea Ypsilanti (l.) und Tarek Al-Wazir (Grüne) (Bild:  picture-alliance/dpa)
Zu früh gefreut: Ypsilanti (l.) und Al-Wazir schneiden eine Torte zur Abschaffung der Studiengebühren an.
SPD-Chefin Andrea Ypsilanti hatte auf Kochs Verweigerung mit Empörung reagiert. Sie fragte Koch, warum die Landesregierung nicht schon während der Beratungen in den vergangenen Tagen auf die angeblichen Mängel hingewiesen habe. Vor der Sommerpause will die SPD nun noch eine Sondersitzung einberufen. "Es bleibt dabei, dass Studenten zum Wintersemester keine Studiengebühren mehr zahlen sollen", sagte Ypsilanti.

"Billige parteipolitische Gründe"

Der Grünen-Vorsitzende Tarek Al-Wazir sagte: "Das ist wirklich ein Novum. Im Landtag gab es erst ein Mal einen formalen Widerspruch gegen einen Parlamentsbeschluss." Damals habe es aber an einem formalen Fehler gelegen und sei nicht aus "billigen parteipolitischen Gründen" geschehen.

Al-Wazir nannte die Verweigerung Kochs "ein ganz kleines politisches Karo". Er fragte, warum Koch keine dritte Lesung beantragt habe, "wenn das Gesetz so schlimm war". Wie Ypsilanti gab sich der Grüne kämpferisch. Das Gesetz müsse noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden. "Wir holen Sie auch aus den Sommerferien, wenn es sein muss", rief er den CDU-Abgeordneten zu, "freuen Sie sich nur nicht zu früh."

Auch die Linken kritisierten die CDU scharf. An Koch gewandt sagte die Abgeordnete Janine Wissler: "Sie werden es nicht aufhalten, dass die Studiengebühren fallen. Das werden wir durchsetzen". Sie rief zu neuen Protesten auf. "Diese geschäftsführende Regierung braucht den Druck", so Wissler.
 

Hahn pflichtet Koch bei

Einschätzung eines Juristen 3:44 Min
(© hessenjournal, 05.06.2008)
Koch reagierte auf die Kritik gelassen: "Wir sind Berater, aber nicht Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen".

Unterstützung bekam er von FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn. Er warf SPD und Grünen vor, sie seien "beratungsresistent". An Ypsilanti und Al-Wazir gerichtet sagte Hahn: "Sie beide sind es, die zu verantworten haben, dass dieser Landtag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet hat." Die Landesregierung habe ihrer Pflicht genüge getan.

Das Parlament hatte am Dienstag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen.
 

Der entscheidende Satz fehlt

Im Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren fehlt ausgerechnet der Satz, der die Dauer der bisherigen Gebührenregelung beschränkt. "Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben" lautete der Formulierungsvorschlag, den das Wissenschaftsministerium nach eigener Darstellung am 23. Mai an alle Fraktionen geschickte hatte.

Damit sollte klargestellt werden, dass Studienbeiträge letztmals für das Sommersemester erhoben wurden. Bei Änderungen am Text des rot-grünen Gesetzes wurde die Formulierung nicht übernommen, aber auch keine andere mit derselben Aussage gewählt. Damit müssten die Studenten eigentlich weiterhin Gebühren bezahlen.

Der Anspruch auf Darlehen zur Finanzierung der Gebühren ist aber bereits weggefallen. Damit verstießen Studiengebühren gegen die Landesverfassung. Die lässt Gebühren nur zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Studenten oder ihrer Eltern das erlaubt.
 
Redaktion: suma / alb
 
 

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