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17.06.2008

Dritter Prozess

Kommen Schulverweigerer jetzt ins Gefängnis?

Ein Elternpaar aus dem Werra-Meißner-Kreis weigert sich beharrlich, seine Kinder in die Schule zu schicken - aus religiösen Gründen. Ab Mittwoch stehen Rosemarie und Jürgen Dudek deshalb zum dritten Mal vor Gericht.

Archiv: Die Dudeks unterrichten zu Hause 2:34 Min
(© hessenschau, 02.05.2007)
Ein Beitrag von Vera John

Das Ehepaar Dudek lebt auf einem Aussiedlerhof ganz anders als die meisten Menschen. Die beiden sind tief religiös und schicken ihre sieben Kinder nicht auf eine reguläre Schule, sondern unterrichten sie zu Hause. Die Eltern wurden deswegen bereits in zwei Prozessen zu Geldstrafen von insgesamt 1.050 Euro verurteilt. Im heute beginnenden Berufungsverfahren droht ihnen nun sogar eine Gefängnisstrafe wegen Verletzung der Schulpflicht.

Auf dem Hof des Fachwerkhauses im kleinen Dörfchen Archfeld bei Herleshausen flattert die Wäsche, ein kleines Mädchen mit geflochtenen blonden Zöpfen kommt aus dem Garten gelaufen. Auf den ersten Blick ein Haus wie jedes andere – wären da nicht die christlichen Verse am Briefkasten und über der Eingangstür. Auch im Haus hängen an den Wänden überall Psalmen und Sätze aus der Bibel. Familie Dudek ist tief religiös und will wegen ihres Glaubens ihre Kinder nicht in die Schule schicken.

Rosemarie und Jürgen Dudek unterrichten ihre Kinder seit Jahren zu Hause, haben dafür sogar zwei kleine Klassenzimmer eingerichtet. Doch der Hausunterricht verletzt die Schulpflicht. Das Schulamt Werra-Meißner hat Strafantrag gestellt. Aber trotz der Geldstrafen aus den zwei zurückliegenden Verfahren haben die Eltern ihre Kinder weiter zu Hause unterrichtet. Für Vater Jürgen eine Frage des Gewissens, er hält es für einen Menschenrechtsverstoß, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln. Er und seine Frau sind besorgt, dass der Unterricht an einer öffentlichen Schule den christlichen Glauben ihrer Kinder gefährde oder sogar zerstöre.
 

"Sehr guter" Realschulabschluss mit Hausunterricht

Fünf Söhne und zwei Töchter hat die Familie, drei Kinder sind im schulpflichtigen Alter. Der älteste Sohn Jonathan hat gerade seinen Realschulabschluss gemacht und war dafür vier Monate in einer regulären Schule. Die Mitschüler seien freundlich gewesen, aber der Unterricht zu Hause habe ihm besser gefallen, erzählt er. Jonathan hat seinen Realschulabschluss mit sehr gut bestanden, aber im Gerichtsverfahren spielt das wohl keine Rolle. Denn die Schulpflicht ist gesetzlich klar vorgeschrieben. Mutter Rosemarie hofft dennoch, dass vor Gericht vielleicht eine gütliche Einigung gefunden werden könne.

In Österreich zum Beispiel ist Hausunterricht unter gewissen Bedingungen erlaubt. Eines ist für die gläubigen Eltern jedenfalls klar: Sie gehen eher ins Gefängnis, als ihre Kinder auf eine reguläre Schule zu schicken. Und wenn gar nichts mehr helfe, so sagen sie, würden sie notfalls auswandern: in ein Land, wo Hausunterricht erlaubt sei.
 

Gericht: Eltern gefährden nicht das Kindeswohl

Im Mai 2007 hatte das Familiengericht Eschwege festgestellt, dass Rosemarie und Jürgen Dudek das Kindeswohl nicht gefährden und das Verfahren eingestellt. Zeitgleich hatte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verhängt, nicht aber ohne Kritik am Schulamt zu üben. Amtsrichter Peter Höbbel warf damals dem Schulamt vor, es habe Strafantrag gestellt, anstatt den Antrag der Familie auf Zulassung ihrer Hausschule zu bearbeiten. Das Schulamt habe die Eltern auch nie besucht, um ein Urteil über den Hausunterricht fällen zu können. Zugleich räumte der Richter ein, dass der Vorstoß der Eltern wohl kaum eine Chance auf Zulassung habe.

Nach Angaben der "Initiative Schulunterricht zu Hause" aus Dreieich erteilen in Deutschland rund 500 Familien ihren Kindern Hausunterricht. Ob Familie Dudek aus dem Werra-Meißner-Kreis weiter zu dieser Gruppe gehören wird, ist fraglich.
 
Redaktion: mabr / beboe
 
 

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