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18.06.2008

Ohne Bewährung

Schulverweigerer müssen in Haft

Ein Elternpaar aus dem Werra-Meißner-Kreis weigert sich beharrlich, seine Kinder in die Schule zu schicken - aus religiösen Gründen. Das Kasseler Landgericht hat die Schulverweigerer am Mittwoch zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Schulverweigerer vor Gericht 2:55 Min
(© hessenschau, 18.06.2008)
Die Dudeks - ein Familienporträt 2:20 Min
(© Vera John, hr, 18.06.2008)
Rosemarie und Jürgen Dudek müssen je drei Monate in Haft. Die Strafe gegen das Ehepaar aus Herleshausen wurde ohne Bewährung verhängt. Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich, hieß es in der Urteilsbegründung. Bereits während der Verhandlung hatte das Ehepaar, das in zwei früheren Verfahren bereits zu Geldstrafen von insgesamt 1.050 Euro verurteilt worden war, angekündigt, seine Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernhalten zu wollen. Die Eltern reagierten wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen, meinte der Staatsanwalt.
 

Klassenbester mit Hausunterricht

Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause – täglich von 7 bis 13 Uhr -, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei. Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst und haben dafür sogar ihre Berufe aufgegeben. Die Familie lebt von 900 Euro Kindergeld und rund 500 Euro durch Nachhilfestunden. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen als einer der Klassenbesten einen Realschulabschluss gemacht.

"Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht", urteilte nun das Kasseler Landgericht. Immerhin billigte der Richter den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.
 
Redaktion: stre / beboe

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tom am 19.06.2008 19:36
Hier der Link zu einer interessanten Rundfunksendung des SWR zum Thema Homeschooling in Deutschland:
http://mp3.swr.de/swr2/leben/2008/02-15... [+]
Tom am 19.06.2008 19:32
Dieses Urteil ist ein Skandal ersten Ranges!
In fast allen zivilisierten Ländern funktioniert Homeschooling als eine bewährte Alte... [+]
Alois am 19.06.2008 18:14
Tomte 16:44 Uhr: Seit wann gehört Weltoffenheit zum Christentum? Wer so redet, hat wohl kaum verstanden, was Christentum ist, nämlich die... [+]
Gerhard Göddecke, 59 am 19.06.2008 18:06
Wenn jeder in diesem Land meint, seinen Egoismus durchsetzen zu müssen, dann steht am Ende der Bürgerkrieg.
Und für Kriege st... [+]
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