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17.06.2008

EU prüft

Unerlaubte Subventionen für Hahn?

Flugzeuge von Ryanair auf dem Flughafen Hahn. (Bild:  picture-alliance/dpa - Archiv)
Flugzeuge von Ryanair auf dem Flughafen Hahn.
Sind Finanzspritzen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn vereinbar mit den europäischen Vorschriften über den Binnenmarkt? Das will die EU-Kommission nun prüfen.
 

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, mit dem sie mutmaßliche staatliche Beihilfen für den rheinland-pfälzischen Flughafen Hahn im Hunsrück prüft. Das teilte die Kommission am Dienstag mit. Bei dem Verfahren geht es um Geld von den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz sowie von der überwiegend in öffentlicher Hand befindlichen Muttergesellschaft des Flughafens, der Fraport AG. Die Flughafengesellschaft in Hahn hat das Geld vor allem im Rahmen zweier Kapitalaufstockungen 2002 und 2004 erhalten. Untersucht werden auch Verträge des Airports mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Der Billigflieger ist auf dem Hahn die mit Abstand größte Fluggesellschaft.
 

Verfahren nach Beschwerde von Wettbewerber

Die positiven Impulse des Flughafens für die wirtschaftliche Entwicklung im Hunsrück werde bei der Prüfung der Beihilfen berücksichtigt, so die Kommission. Die Prüfungen gehen auf Beschwerden einer konkurrierenden Fluggesellschaft und eines Fluggesellschaften-Verbands zurück. Die Lufthansa geht auch zivilrechtlich gegen den Flughafen Hahn wegen angeblich unzulässiger Beihilfen für die Fluggesellschaft Ryanair vor. Allerdings hat sie in erster Instanz eine Niederlage erlitten und auch das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Februar darauf hingewiesen, dass es die Berufung der Lufthansa zurückweisen will. Sie glaubt, der Flughafen Hahn habe Ryanair zu niedrige Start- und Landeentgelte berechnet und sie auch anderweitig begünstigt. Dies sei eine unzulässige staatliche Subvention.
 

Laut rheinland-pfälzischem Wirtschaftsministerium wurde der EU-Kommission der Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, wonach sich sowohl Fraport als auch der Flughafen Hahn wie ein "marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor" verhalten hätten. Somit seien keine unzulässigen Beihilfen geleistet worden. Bei dem eingeleiteten Verfahren prüft die Kommission, ob es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags handelt. Und ob ein privater Investor ebenso gehandelt hätte wie die Landesregierungen bzw. das öffentliche Unternehmen Fraport.

Das Land Hessen hatte in einem Vertrag im Jahr 2002 zugesagt, binnen fünf Jahren 20 Millionen Euro für den Ausbau des Flughafens Hahn zu investieren. Das war rund ein Sechstel der Kosten von 122 Millionen Euro. Der Vertrag regelte den Ausbau der Rollwege, die Verlängerung der Landebahn sowie die Anlage neuer Vorfeldflächen. 2004 schlossen die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Flughafenbetreiber Fraport einen weiteren Vertrag, in dem die Anteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH verteilt wurden. Die beiden Bundesländer halten seither je 17,5 Prozent der Anteile, Fraport 65 Prozent. Im Zuge dieser Vereinbarung vereinberten die drei Seiten eine Kapitalerhöhung von 42 Millionen Euro, von der Hessen 20 Millionen bezahlte.
 
Redaktion: mabr / alb
Bild: © picture-alliance/dpa - Archiv
 
 

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