Laut rheinland-pfälzischem Wirtschaftsministerium wurde der EU-Kommission der Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, wonach sich sowohl Fraport als auch der Flughafen Hahn wie ein "marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor" verhalten hätten. Somit seien keine unzulässigen Beihilfen geleistet worden. Bei dem eingeleiteten Verfahren prüft die Kommission, ob es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags handelt. Und ob ein privater Investor ebenso gehandelt hätte wie die Landesregierungen bzw. das öffentliche Unternehmen Fraport.
Das Land Hessen hatte in einem Vertrag im Jahr 2002 zugesagt, binnen fünf Jahren 20 Millionen Euro für den Ausbau des Flughafens Hahn zu investieren. Das war rund ein Sechstel der Kosten von 122 Millionen Euro. Der Vertrag regelte den Ausbau der Rollwege, die Verlängerung der Landebahn sowie die Anlage neuer Vorfeldflächen. 2004 schlossen die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Flughafenbetreiber Fraport einen weiteren Vertrag, in dem die Anteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH verteilt wurden. Die beiden Bundesländer halten seither je 17,5 Prozent der Anteile, Fraport 65 Prozent. Im Zuge dieser Vereinbarung vereinberten die drei Seiten eine Kapitalerhöhung von 42 Millionen Euro, von der Hessen 20 Millionen bezahlte.