Über die Einhaltung des Verbots wacht nach Worten von Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) die Luftaufsicht seines Ministeriums. Saebisch wies allerdings auch daraufhin, dass es in Einzelfällen Ausnahmen vom Nachtflugverbot geben könne. So dürfe etwa sehr lärmarmen Flugzeugen die Landung gestattet werden, wenn sie außerplanmäßig verspätet in Frankfurt ankämen.
Auch Starts seien bei Verspätungen, die nicht die Airline zu vertreten habe, zulässig, so Saebisch. Als Beispiele für mögliche Szenarien nannte der Staatssekretär Stromausfälle, Bombendrohungen oder extreme Wetterlagen. Es ist also nicht völlig auszuschließen, dass auch ab der kommenden Woche der eine oder andere Flugzeugmotor in der Nacht aufheult.
Verhandlungsbeginn im März 2012
Bislang gab es am Frankfurter Flughafen rund 40 Flugbewegungen pro Nacht. Ob daraus künftig 17 werden, darüber will das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich erstmals am 13. März 2012 mündlich verhandeln. Bis zur endgültigen Entscheidung der Leipziger Richter gilt laut VGH-Beschluss zumindest im Regelfall ein absolutes Nachtflugverbot.
Der Landtag wird sich erneut mit dem Thema beschäftigen. Auf Antrag der SPD kommen die Parlamentarier zu einer Sondersitzung zusammen. Die Sozialdemokraten hatten den Ausbau des Flughafens ebenso wie CDU und FDP befürwortet, diesen jedoch eng an ein totales Nachtflugverbot geknüpft. Grüne und Linkspartei waren gegen den Ausbau.