Auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt können Sie über den
Hessenviewer erfahren, ob Ihre Immobilie im Lärmschutzbereich liegt und ob Sie damit Anspruch auf Kostenerstattung von Schallschutzmaßnahmen haben. Das Regierungspräsidium informiert ebenfalls rund um das Thema
Schallschutzmaßnahmen für Anwohner nach dem Fluglärm-Gesetz sowie über
Ansprechpartner zum Thema passiver Schallschutz für Anwohner und zur Klärung allgemeiner sowie rechtlicher Fragen.
[Infos auf www.rp-darmstadt.hessen.de]