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Verwaltungsgerichtshof

Hells Angels wollen Verbot kippen

Prozessauftakt vor dem VGH in Kassel (Bild:  picture-alliance/dpa)
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Prozessauftakt vor dem VGH in Kassel
Das Verbot zweier Gruppen der Hells Angels in Frankfurt beschäftigt seit Donnerstag den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Rocker kämpfen juristisch um ihre Wiederzulassung als Verein - das Gericht beurteilt den Fall als sehr komplex.
 

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21.02.2013, 19:30 Uhr
Video: Hells Angels wollen Verbot kippen 5:50 Min
(© hr | hessenschau, 21.02.2013)

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Hells Angels

Die Hells Angels gelten als mächtigster und mitgliederstärkster Rockerclub der Welt, sie sind zumeist in lokalen Vereinen organisiert.
Einen ganzen Tag lang hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob das von Innenminister Boris Rhein (CDU) verhängte Frankfurter Hells-Angels-Verbot rechtmäßig ist. Die beiden Hells-Angels-Charter "Westend" und "Frankfurt" hatten dagegen geklagt.

Eine Entscheidung haben die Kasseler Richter aber am Donnerstag noch nicht getroffen. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Höllein sprach von einer "sehr komplexen Sache, die wir nicht unter Zeitdruck entscheiden wollen". Vorsorglich hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits für den 28. Februar einen Fortsetzungstermin angesetzt.

Überfall auf Motorradclub

In Rheins Verbotsverfügung stehen 19 Straftaten, an denen Mitglieder der Hells Angels beteiligt gewesen sein sollen. Die Richter haben am Donnerstag jeden einzelnen Fall auf die Frage hin geprüft, ob er den Rockern zuzuordnen sei. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung ist das in den meisten Fällen nicht so. Allerdings könne der gravierendste Fall, der Überfall auf einen anderen Motorradclub in Südhessen noch nicht beurteilt werden, weil sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft und das Landgericht Darmstadt darüber auch noch nicht einig seien. Auch deshalb wurde eine Entscheidung vertagt.
 

Verhandlung um Hells-Angels-Verbot 

 
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Hells-Angels-Anwalt Michael Karthal (Bild:  picture-alliance/dpa)
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Hells-Angels-Anwalt Michael Karthal
Rhein: "Organisiertes Verbrechen"

Innenminister Rhein hält die Rocker für gesetzlos und gefährlich. "Im Zentrum ihrer Tätigkeit stehen Drogenhandel, Prostitution und Menschenhandel", begründete er die Vereinsverbote damals. Die beiden Charter der Hells Angels bestünden "keineswegs nur aus harmlosen Motorradfahrern". Rhein sprach von "lupenreinem organisierten Verbrechen". Die beiden Untergruppen hätten den Zweck, in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten und diese Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen.

Die beiden Frankfurter Ortsgruppen der Hells Angels gehörten zu den bedeutendsten in Deutschland. Nach Einschätzung der Polizei kontrollierten sie große Teile des Frankfurter Rotlichtviertels am Hauptbahnhof. Bevor es zu dem Verbot kam, hatte es mehrere Razzien gegen die "Höllenengel" gegeben.

Anwalt: Politischer Verbotsaktionismus

Der Frankfurter Anwalt der Hells Angels, Michael Karthal, will die Vorwürfe gegen die Rocker mit einer 150-seitigen Klageschrift entkräften - und die Vereinsverbote für seine Klienten kippen. "Über allem steht die Vereinigungsfreiheit", sagte Karthal hr-online. Diese sei ein Grundrecht und müsse geschützt werden.

Den beiden Gruppen werde vorgehalten, gegen Strafgesetze verstoßen zu haben, unter anderem wegen Fahrens unter Alkohol. Solche Vergehen einzelner Mitglieder rechtfertigen aus seiner Sicht aber noch kein Vereinsverbot. "Die Verbotsverfügung ist äußerst bedenklich. Es werden Bagatelldelikte herangezogen", sagte der Verwaltungsrechtler.

Organisierte kriminelle Strukturen, wie das Handeln mit Drogen, mit Waffen oder illegale Tätigkeiten im Erotik-Gewerbe, konnten laut Karthal nicht nachgewiesen werden. "Das ist in keinem einzigen Fall belegt", so der Anwalt. Er sprach von einer "allgemeinen Vorverurteilung". "Es gibt derzeit einen politisch motivierten Verbotsaktivismus", so Karthal. "Die Hells Angels sind aufgrund ihres martialischen Auftretens und ihres Erscheinungsbildes ein gut geeigneter Gegner für die Polizei, um Scheinerfolge im Kampf gegen die so genannte organisierte Kriminalität vorzuweisen."
 

Verwirrung um angeblichen V-Mann

Schild mit Aufschrift Charter "Frankfurt" (Bild:  picture-alliance/dpa)
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Die Charter "Frankfurt" und "Westend" sind verboten worden.
Audio: Entscheidung zu Hells Angels vertagt 1:01 Min
(© Heike Borufka/ hr, 21.02.2013)
Zuletzt sorgten Medienberichte für Schlagzeilen, wonach die Ermittler in Hessen im Kampf gegen die Rocker einen mit Haftbefehl gesuchten Betrüger zum Kronzeugen gemacht haben. Das hessische Landeskriminalamt hat dagegen betont, dass der 43-Jährige weder V-Mann noch Kronzeuge gewesen sei.

Die Verhandlung in Kassel wird bundesweit aufmerksam beobachtet, da sie zeigen wird, wie haltbar die in mehreren Bundesländern angestrebten oder verhängten Vereinsverbote gegen die Hells Angels sind. Für Innenminister Rhein wäre eine Niederlage vor dem VGH besonders bitter: Der Kampf gegen Bandenkriminalität ist ein Schwerpunkt auf seiner politischen Agenda.
 

Hells Angels im Visier des BKA

Deutschlandweit hat das Bundeskriminalamt die Rocker seit langem im Visier. Die "Höllenengel" werden immer wieder mit Straftaten in Verbindung gebracht. In Deutschland geraten auch immer wieder rivalisierende Clubs aneinander und liefern sich heftige Konflikte mit Waffengewalt.
 
Redaktion: suma / cka
Bilder: © picture-alliance/dpa (3)
Letzte Aktualisierung: 22.02.2013, 18:03 Uhr

Ihr Beitrag

Bringen Vereinsverbote etwas?

Peter Klein am 22.02.2013 15:25
Da kommen sie wieder aus Ihren Löchern, die 1%er, die gemäß Floriansprinzip auf andere zeigen "der soll doch erstmal die...&qu... [+]
Thomas am 21.02.2013 18:22
Wenn Herr Rhein etwas im Bahnhofsvirtel tun möchte, dann sollte er da ansetzten, wo wirklich täglich Kriminalität ist. Da gehen unbe... [+]
Manfred am 21.02.2013 14:27
Natürlich gibt es nicht nur die Hells Angels, sondern noch viele andere Personen, Vereine, Gruppierungen usw., die sich gleichfalls wie ein St... [+]
Zicke am 21.02.2013 12:45
Es ist und bleibt so - Hell´s Angels ist ein Sandkasten für reiche "Erwachsene". Sind mir aber 1000 mal lieber, als Schwarzarb... [+]
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