Einen ganzen Tag lang hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob das von Innenminister Boris Rhein (CDU) verhängte Frankfurter Hells-Angels-Verbot rechtmäßig ist. Die beiden Hells-Angels-Charter "Westend" und "Frankfurt" hatten dagegen geklagt.
Eine Entscheidung haben die Kasseler Richter aber am Donnerstag noch nicht getroffen. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Höllein sprach von einer "sehr komplexen Sache, die wir nicht unter Zeitdruck entscheiden wollen". Vorsorglich hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits für den 28. Februar einen Fortsetzungstermin angesetzt.
Überfall auf Motorradclub
In Rheins Verbotsverfügung stehen 19 Straftaten, an denen Mitglieder der Hells Angels beteiligt gewesen sein sollen. Die Richter haben am Donnerstag jeden einzelnen Fall auf die Frage hin geprüft, ob er den Rockern zuzuordnen sei. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung ist das in den meisten Fällen nicht so. Allerdings könne der gravierendste Fall, der Überfall auf einen anderen Motorradclub in Südhessen noch nicht beurteilt werden, weil sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft und das Landgericht Darmstadt darüber auch noch nicht einig seien. Auch deshalb wurde eine Entscheidung vertagt.
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