Die Landtagswahl 2008 ist nicht zu beanstanden, entschied das Gericht.
Während der Koalitionspoker in Hessen weiter in vollem Gange ist, steht ein zentrales Ergebnis erst jetzt fest: Die Landtagswahl vom 27. Januar ist gültig. Das Wahlprüfungsgericht in Kassel wies 17 Einsprüche gegen die Wahl ab.
Zwar habe es Fehler bei der Wahl gegeben, räumte das Gericht am Montag ein. Sie hätten aber keinen Einfluss auf Ergebnis und Sitzverteilung im Parlament gehabt und seien deshalb unerheblich. So hatten Kläger Film- und Fotoverbote in einigen Wahllokalen bemängelt. Diese seien aber den Vorschriften entsprechend weiterhin öffentlich und frei zugänglich gewesen, meinten die Richter.
Oberbürgermeister handelte privat
Auch in dem Werben des Kasseler Oberbürgermeisters Bertram Hilgen (SPD) für SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti auf einer Wahlveranstaltung sah das Gericht keinen relevanten Verstoß gegen das Wahlrecht. Hilgens Auftritt sei dessen gutes Recht als Privatperson gewesen. Er hatte sich vor seiner Rede die Krawatte abgenommen und gesagt: "Jetzt bin ich nicht mehr Oberbürgermeister, sondern ein ganz normaler Genosse wie ihr!"
Weitere Beschwerden betrafen Stimmabgaben von Türken, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten oder den Einsatz von Wahlcomputern. Für letzteren gebe es eine rechtliche Grundlage, urteilten die Richter. Als Wahlfehler wertete das Gericht die Übergabe von Computern vor Ende der Wahl und die Aussperrung von Wahlbeobachtern für einige Minuten. Beides habe sich aber nicht auf die Sitzverteilung im Wiesbadener Landtag ausgewirkt.