Walter soll in den zwei Jahren nur noch in der Mitgliederversammlung seines Ortsvereins Antrags- und Stimmrecht haben. Dies teilte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau am Montag schriftlich mit. Mit seiner späten Weigerung habe Walter das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht gelassen, heißt es in der Entscheidung, die dem hr vorliegt.
Jede demokratische Ordnung müsse Möglichkeiten haben, bindende Mehrheitsentscheidungen notfalls mit Sanktionen durchzusetzen. Demokratische Strukturen könnten nur dann funktionieren, wenn alle Mitglieder an Mehrheitsentscheidungen gebunden sind, solange sie nicht gesetzwidrig oder gar verfassungswidrig sind.
Mittelweg zwischen Freispruch und Parteiausschluss
Die Kommission wies mit ihrer Entscheidung die Anträge von 19 hessischen Ortsvereinen zurück, Walter aus der Partei auszuschließen. Bereits am Wochenende war das Urteil in verschiedenen Medien bekannt geworden. Gewissensentscheidungen von Abgeordneten seien wegen der "herausragenden Bedeutung" des freien Mandats in der Regel kein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei, so die Kommission.
Mit seiner Begründung suchte der Vorsitzende des Schiedsgerichts, Amtsrichter Stefan Knoche, einen Mittelweg zwischen Freispruch und Parteiausschluss. Knoche wies darauf hin, dass die Verfassung das freie Mandat schütze, aber eben auch die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung.
Walter hatte sich gemeinsam mit den drei anderen SPD-Abgeordneten Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger im November geweigert, die frühere SPD-Chefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen. Anders als Metzger hatten Everts, Tesch und Walter ihre Entscheidung erst einen Tag vor der geplanten Wahl bekanntgegeben. In den Anträgen auf Parteiausschluss war die späte Entscheidung Walters als parteischädigendes Verhalten bewertet worden. Auch gegen Everts und Tesch laufen noch Parteiordnungsverfahren.
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