hr-online Informationen aus Hessen
ARD.de Hilfe Feedback Chats und Foren
 
 
30.03.2009

Urteil verkündet

SPD-Gericht stellt Walter kalt

Jürgen Walter (re.) mit seinem Rechtsanwalt Mathias Metzger beim Parteiordnungsverfahren (Bild:  picture-alliance/dpa - Archiv)
Vergrößern
Jürgen Walter (re.) mit seinem Rechtsanwalt Mathias Metzger beim Parteiordnungsverfahren
Die Mitgliedsrechte des SPD-Rebellen Jürgen Walter sollen für zwei Jahre beinahe komplett ruhen. Das gab am Montag die zuständige Schiedskommission der Partei bekannt. Walter und sein Anwalt werden das Urteil wohl anfechten.
 

Urteilsbegründung der Schiedskommission 2:47 Min
(© Christoph Schmidt-Lunau/hr, 30.03.2009)

Mehr zum Thema

Walter soll in den zwei Jahren nur noch in der Mitgliederversammlung seines Ortsvereins Antrags- und Stimmrecht haben. Dies teilte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau am Montag schriftlich mit. Mit seiner späten Weigerung habe Walter das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht gelassen, heißt es in der Entscheidung, die dem hr vorliegt.

Jede demokratische Ordnung müsse Möglichkeiten haben, bindende Mehrheitsentscheidungen notfalls mit Sanktionen durchzusetzen. Demokratische Strukturen könnten nur dann funktionieren, wenn alle Mitglieder an Mehrheitsentscheidungen gebunden sind, solange sie nicht gesetzwidrig oder gar verfassungswidrig sind.

Mittelweg zwischen Freispruch und Parteiausschluss

Die Kommission wies mit ihrer Entscheidung die Anträge von 19 hessischen Ortsvereinen zurück, Walter aus der Partei auszuschließen. Bereits am Wochenende war das Urteil in verschiedenen Medien bekannt geworden. Gewissensentscheidungen von Abgeordneten seien wegen der "herausragenden Bedeutung" des freien Mandats in der Regel kein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei, so die Kommission.

Mit seiner Begründung suchte der Vorsitzende des Schiedsgerichts, Amtsrichter Stefan Knoche, einen Mittelweg zwischen Freispruch und Parteiausschluss. Knoche wies darauf hin, dass die Verfassung das freie Mandat schütze, aber eben auch die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung.

Walter hatte sich gemeinsam mit den drei anderen SPD-Abgeordneten Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger im November geweigert, die frühere SPD-Chefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen. Anders als Metzger hatten Everts, Tesch und Walter ihre Entscheidung erst einen Tag vor der geplanten Wahl bekanntgegeben. In den Anträgen auf Parteiausschluss war die späte Entscheidung Walters als parteischädigendes Verhalten bewertet worden. Auch gegen Everts und Tesch laufen noch Parteiordnungsverfahren.
 

Parteiordnungsverfahren gegen Walter 

 
Klicken Sie auf ein Bild, um in die Galerie zu gelangen (5 Bilder)
 

Notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht

Gegen die Entscheidung ist eine Berufung vor der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hessen-Süd innerhalb von zwei Wochen möglich. Eine Stellungnahme lehnte der Bezirk am Montag zunächst ab. Vorher müsse nach die Begründung abgewartet werden, sagte ein Sprecher. Walter war ebenso wie sein Rechtsbeistand Mathias Metzger am Montag zunächst nicht zu erreichen.

Walter wird vermutlich den Entscheid der Schiedskommission anfechten. Er hatte aber schon im Vorfeld erklärt, dass er nicht einmal eine Rüge akzeptieren würde. Walter hält schon die Einleitung des Ordnungsverfahrens in seinem Fall für unzulässig – er beruft sich auf die Freiheit des Mandats. Notfalls, so hatte er vor wenigen Tagen erklärt, wolle er sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: "Hier geht es nicht allein um mich, sondern um die Klärung der Frage, ob eine Partei einen Abgeordneten dafür maßregeln darf, wenn er von seinem freien Mandat Gebrauch macht."
 

Kritik an Schiedsspruch von CDU und FDP

Die CDU im Landtag kritisierte die Entscheidung gegen Walter. Die Aberkennung der Parteirechte sei eine "nicht hinnehmbare Strafaktion der SPD gegen einen ehemaligen Abgeordneten für eine Gewissensentscheidung" und damit ein "Verstoß gegen die Verfassung", teilte Generalsekretär Peter Beuth mit.

Die FDP im Landtag ermutigte Walter, sich gegen die Entscheidung zu wehren. "Aus meiner Sicht kann sich Jürgen Walter die Entscheidung der Schiedskommission nicht gefallen lassen", sagte Fraktionschef Florian Rentsch. Walter müsse nun grundsätzlich die Frage klären, welche Bedeutung das freie Mandat im Verhältnis zur Parteimitgliedschaft hat.
 
Redaktion: roro / anbu
Bild: © picture-alliance/dpa - Archiv
 
Hessenkarte Rhein-Main Nordhessen Mittelhessen Osthessen Südhessen
 

Service

 

Ausstellung

Botticelli in Frankfurt

Eine einzigartige Ausstellung des Renaissance-Künstlers Sandro Botticelli im Städel.
[hr-online-Spezial]
 

Special

Tempo rauf, Tempo runter

25 Jahre Debatte um Tempolimit [mehr]
 

Opel-Special

 

Momentaufnahme

Pfützenspiegel [mehr]
 

Landtag

Steuerfahnder, Bildung, Obst - die Redebeiträge als Video. [Videos]
 

Schweinegrippe

Kein Grund zur Panik?

Woran erkennt man die Schweinegrippe? Impfen Ja oder Nein? [mehr]
 

Börse aktuell

 

Gewinnzahlen

LOTTO
68162325442
Superzahl 2
Spiel 77 6004632
Super 6 790265
Ziehung 18.11.2009
ohne Gewähr
[mehr]

KENO
Infos zu KENO und täglich aktuelle Gewinnzahlen. [mehr]
 

Video

Viel Hessen
für wenig Geld

 
 
hr-online enthält Links zu anderen Internetangeboten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.