Justizminister Hahn zeigt die elektronische Fußfessel.
Was soll mit ehemaligen Schwerverbrechern geschehen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden? Die Bundesjustizministerin favorisiert die elektronische Fußfessel. Ihr Parteifreund, Hessens FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn, nicht.
Mit der elektronischen Fußfessel könnten gefährliche Sexual- und Gewalttäter auch nach der Sicherungsverwahrung kontrolliert werden, meint Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP).
Hessens Justizminister ist da skeptisch. Dem hr sagte er, die elektronische Fußfessel sei allenfalls eine Ergänzung zu anderen Maßnahmen, aber "kein Allheilmittel". Im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung knüpfe man zu große Hoffnungen an die Fußfessel. Mit ihr könne man keine Straftaten verhindern. Hahn: "Es kann ja sein, dass ein aus der Sicherungsverwahrung Entlassener zuhause die Fußfessel trägt und trotzdem jemanden vergewaltigt".
Erfahrungen in Hessen
Hessen erprobt die elektronische Fußfessel seit rund zehn Jahren als Mittel der Bewährungshilfe. Hessen sei hier bundesweit Vorreiter, sagte Hahn. Allerdings habe die Fußfessel auch ihre Grenzen - vor allem bei der Überwachung von entlassenen Schwerverbrechern.
Vor zu großen Erwartungen an die Fußfessel warnte auch Grünen-Chef Tarek Al-Wazir: "Die Fußfessel hilft bei Leuten, die aus der Haft entlassen sind und erst einmal den normalen Tagesablauf wieder lernen müssen. Sie fühlen sich überwacht, müssen aber die eigene Verantwortung haben, ohne Straftaten zu leben." Absolute Sicherheit könne es hier aber nicht geben.
Umstrittenes Reformkonzept
Auslöser der Diskussion ist die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will Leutheuser-Schnarrenberger die Gesetzeslage reformieren. Wesentlicher Teil des Konzepts ist es auch, die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollen die Richter diese Maßnahme schon im Urteil in Aussicht stellen.
Auch diesen Punkt sieht ihr Amtskollege aus Hessen differenzierter: "Die Ministerin hat Recht, dass die Richter schon bei dem Urteil solche Entscheidungen fällen müssen und sich nicht davor drücken." Allerdings könne es auch Fälle geben, in denen die nachträgliche Verhängung notwendig werden könne, etwa wenn im Vollzug eine Veränderung der Persönlichkeit eingetreten sei.
Noch weiter auf Distanz zum Entwurf der Ministerin gehen CDU und CSU. Sie wollen die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung auf jeden Fall behalten. Experten von Bund und Ländern wollen nächste Woche in Berlin nach Einigungsmöglichkeiten suchen.