Darmstadt wird ab sofort keine Bettensteuer mehr erheben - und bereits kassiertes Geld zurückfordern. Die Stadt reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Ungewiss ist auch, ob Frankfurt die Steuer jetzt noch einführt.
Der Darmstädter Kämmerer André Schellenberg (CDU) sagte am Mittwoch, das Aussetzen der Steuer sei nach dem Richterspruch rechtlich geboten. Jetzt werde geprüft, ob die Steuer den Auflagen des Gerichts angepasst werde oder ganz wegfalle.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch über zwei Klagen von Hoteliers aus Trier und Bingen entschieden. Nach dem Urteil darf die Abgabe nicht pauschal erhoben werden, sondern nur für private Übernachtungen etwa von Touristen, nicht aber von Gästen, die aus beruflichen Gründen nächtigen.
Darmstadt will Geld zurückzahlen
Als bislang einzige Gemeinde in Hessen hatte die Stadt Darmstadt Ende 2010 eine Bettensteuer eingeführt, um mit ihren Einnahmen den Kulturetat zu stärken. "In diesem Jahr würden 560.000 Euro wegfallen", sagte Kämmerer Schellenberg (CDU). "Das sind keine Peanuts. Das ist eine stattliche Hausnummer."
Darmstadt will Hotelgästen nach dem Aus für die pauschale Bettensteuer bereits kassiertes Geld zurückzahlen. Die Reisenden müssten sich aber direkt an die Stadt wenden, so eine Sprecherin am Donnerstag. Mit einer großen Zahl an Einwendungen rechnet das Rathaus aber wegen der geringen Steuerbeträge zwischen einem und drei Euro nicht.
Frankfurts Kämmerer skeptisch
Auch hinter den Plänen Frankfurts für eine Bettensteuer steht nun ein dickes Fragezeichen. Hier hatte die schwarz-grüne Koalition ab 2013 auf Mehreinnahmen von bis 20 Millionen Euro im Jahr gehofft.
Frankfurts Kämmerer Uwe Becker (CDU) sagte, angesichts der Auflagen sei es ungewiss, ob sich die Steuer für Frankfurt mit seinen vielen Geschäftsreisenden überhaupt noch rechne.
Richter: Zwischen privat und beruflich unterscheiden
Die Richter hatten die Satzungen von Trier und Bingen für unwirksam erklärt, weil sie die Unterscheidung zwischen privat und beruflich nicht enthielten. Das Erzielen von Einkommen dürfe nicht besteuert werden. Der Vorsitzende Richter zog als Vergleich die Hundesteuer heran, bei der für privat gehaltene Hunde Steuern erhoben würden, nicht jedoch für Diensthunde.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund zeigte sich nach dem Urteil gelassen. Der Ausfall lasse sich verschmerzen, sagte der Geschäftsführende Direktor Karl-Christian Schelzke. Zudem verwies er darauf, dass die Gemeinden die Abgabe einführen könnten, wenn sie nach Touristen und Geschäftsreisenden unterschieden. "Das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist nicht vollständig infrage gestellt", sagte er.
Der Hessische Städtetag reagierte dagegen enttäuscht. Die Unterteilung in Touristen und Geschäftsreisende werde eine "nicht unerhebliche Bürokratie auslösen". Die geforderte Differenzierung sei in den Ämtern nicht ohne weiteres zu schaffen. Genau darauf setzt der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen. Geschäftsführer Julius Wagner sagte, die Städte und Gemeinden dürften nach dem Aus für die pauschale Steuer kein größeres Interesse mehr an der Übernachtungsabgabe haben.
Rund 20 deutsche Kommunen kassieren Bettensteuer
Die Bettensteuer - auch City Tax oder Kulturförderabgabe genannt - ist eine Abgabe, die derzeit von rund 20 deutschen Kommunen erhoben wird. Je nach Satzung werden für Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder auf Campingplätzen pauschale Beträge zwischen einem und drei Euro pro Gast verlangt oder ein gewisser Prozentsatz des Übernachtungspreises. Zahlen soll die Steuer der Gast, der von der touristischen Infrastruktur der Stadt profitiert. Eingezogen wird das Geld aber über die Beherbergungsbetriebe.