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28.11.2012

Neuer Rundfunkbeitrag

Eine Wohnung – ein Beitrag

Der neue Beitrag entlastet Familien. (Bild: www.rundfunkbeitrag.de)
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Der neue Beitrag entlastet Familien.
Im Januar 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag. Darüber wird viel geschrieben, auch Falsches. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Veränderungen.
 

"Eine Wohnung – ein Beitrag"

Video: Neuer Rundfunkbeitrag: Eine Wohnung - ein Beitrag 7:00 Min
(© hr | hessenschau, 28.11.2012)

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Videos auf dem Laptop schauen, Radio übers Smartphone hören und mit dem Fernseher im Internet surfen - die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können inzwischen auf vielen Geräten genutzt werden. Der neue, geräteunabhängige Rundfunkbeitrag trägt der veränderten Mediennutzung Rechnung.

Für rund 90 Prozent der Bürger ändert sich im kommenden Jahr durch den neuen Rundfunkbeitrag nichts. Die Umstellung erfolgt in der Regel automatisch, sie müssen nicht aktiv werden.

Deutschland bei Beitragshöhe im Mittelfeld

Für viele Mediennutzer gibt es eine Entlastung, einige wenige müssen mehr, Schwarzseher überhaupt erstmals bezahlen. Das Einzugsverfahren bleibt das Gleiche wie bisher. Und der Beitrag bleibt auch in den kommenden Jahren unverändert bei 17,98 Euro monatlich – im europäischen Beitragsvergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Wesentlich höhere Rundfunkgebühren erheben die Schweiz, Norwegen, Österreich, Dänemark oder Schweden.

Die neue Regelung für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist einfach: "Eine Wohnung – ein Beitrag." Wie viele Menschen zusammenleben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, ist dann unerheblich. Denn die Abgabe richtet sich nach der Wohnung, sprich: lediglich ein Wohnungsmitglied muss als Beitragszahler erfasst sein, unabhängig von der Anzahl der Geräte. Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab. Kontrollen und komplizierte Nachfragen entfallen.
 

Der neue Rundfunkbeitrag 

 
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Familien und WGs werden entlastet

Audio: Was ändert sich für wen? 4:25 Min
(© hr-iNFO, 28.11.2012)
Entlastet werden beispielsweise Familien mit erwachsenen Kindern, die bereits eigenes Geld verdienen sowie unverheiratete Paare und Wohngemeinschaften. Mussten in einer WG bislang alle Bewohner eine Gebühr entrichten, muss künftig nur noch eine Abgabe für die Wohnung bezahlt werden.

Auch Kleinbetriebe profitieren: Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich künftig die Höhe des Rundfunkbeitrags nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Große Unternehmen leisten einen größeren Beitrag als kleine.

Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, wie zum Beispiel Schulen oder Hochschulen, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime, werden entlastet und zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte.

Staatsvertrag als Grundlage

Behauptungen, die Rundfunkanstalten hätten das neue Finanzierungsmodell selbst erdacht, stimmen nicht. Die Ministerpräsidenten der Länder haben Ende 2010 den so genannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschlossen, der im Jahr 2011 von 16 Landesparlamenten rechtskräftig bestätigt wurde. Die Rundfunkanstalten vollziehen das Gesetz.
 

Programmvielfalt dank neuem Beitrag

Der neue Beitrag wirkt sich positiv auf die Vielfalt der öffentlich-rechtlichen Programme aus: Er garantiert, dass der Hessische Rundfunk den Menschen auch weiterhin täglich unabhängige Nachrichten, Hintergründe, Kultur, Service- und Bildungsthemen sowie Unterhaltung bieten kann. Für das vielfältige hr-Angebot sorgen sechs Hörfunkwellen, das hr-fernsehen, hr-online sowie das hr-Sinfonieorchester und die hr-Bigband.
 
Redaktion: suma / paab
Bild: © www.rundfunkbeitrag.de
Letzte Aktualisierung: 3.12.2012, 11:44 Uhr
 
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