Scharfe Kritik an den Verhörmethoden hessischer Polizisten hat ein Wuppertaler Richter geäußert. Er warf ihnen vor, einen Angeklagten ohne Anwalt so lange verhört zu haben, bis er gestand.
Die Grenze des rechtlich zulässigen sei möglicherweise überschritten worden, sagte Richter Ralph von Bargen am Montag im Wuppertaler Mord-Prozess. Es sei fraglich, ob die Vernehmung des 20-jährigen Verdächtigen in dem Prozess verwertet werden dürfe. Wie Video-Aufnahmen belegen, hatte der Mann sich vergeblich 38 Mal auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und seinen Anwalt verlangt. Schließlich legte er doch ein Geständnis ab.
Dem Richter missfielen die Vernehmungsmethoden. Auch die Drohungen der Ermittler mit höchstens zehn Jahre Jugendstrafe fand er bedenklich. Zum damaligen Zeitpunkt sei eine Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht nicht auszuschließen gewesen.
Polizei auf falsche Spur nach Frankfurt gelockt
Der 20-jährige Wuppertaler ist zusammen mit seinem 35-jährigen Stiefbruder angeklagt, ihren 53-jährigen Vater heimtückisch erschlagen und den Mord als Bluttat der Mafia getarnt zu haben. Sie versuchten angeblich die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken. So sollte der Eindruck erweckt werden, dass das Opfer im Frankfurter Rotlicht-Milieu in zwielichtige Geschäfte verwickelt gewesen sein soll.
Die beiden Söhne hatten die Leiche in Rosbach an einem Bauernhof in Autobahnnähe abgelegt. Im Februar hatten sie zugegeben, an dem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Ihr Vater habe die gesamte Familie terrorisiert und geschlagen, hieß es.