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29.04.2009

Fall Benaissa

"Staatsanwaltschaft musste berichten"

Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft im Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zurückgewiesen. SPD und Grüne hatten kritisiert, dass die Behörde die HIV-Infektion der Sängerin publik machte.
 

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Fall Benaissa: Hahn rechtfertigt sich 3:23 Min
(© hr, 29.04.2009)
Hahn verteidigt Staatsanwaltschaft 1:03 Min
(© Christoph Scheffer/hr, 29.04.2009)
Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sängerin und dem Recht der Medien auf Information habe in diesem Fall der Anspruch der Medien Vorrang, sagte Hahn vor dem Rechtsausschuss des Landtags. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Fehler gemacht, als sie die Öffentlichkeit über die HIV-Infektion der Sängerin informiert habe, erklärte Hahn. Sie musste dies tun, um die Inhaftierung zu begründen.

Die Sängerin war am Osterwochenende kurz vor einem Auftritt in Frankfurt festgenommen worden und blieb zehn Tage in Untersuchungshaft. Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex wissentlich mit HIV angesteckt haben.

Hahn betonte, die von HI-Viren ausgelöste Krankheit Aids sei nach wie vor unheilbar. "Ich sehe keinen Fehler in der Berichterstattung der Staatsanwaltschaft", erklärte der Minister. Von einer öffentlichen Inszenierung könne keine Rede sein, so Hahn. Als Justizminister könne er sich nur theoretisch vorstellen, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. In diesem Fall habe er dazu keinen Anlass gesehen.
 

"No Angel" Nadja zehn Tage in U-Haft 

 
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Unterstützung für Hahn von FDP und CDU

Rückendeckung bekam der Minister von seinen Parteifreunden. Hahn habe sich zu Recht jedweder Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft enthalten und damit deren besondere Stellung in der Rechtsordnung gewahrt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Müller.

Auch die CDU sprang Hahn bei. Das Recht der Presse auf Auskunft habe gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten überwogen, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hartmut Honka. Das Verhalten der Grünen bezeichnete Honka als scheinheilig. "Hätte er (Hahn) eine Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilt, wären die Grünen doch als erste auf die Barrikaden gegangen."
 

Opposition bleibt bei Kritik

Grüne, SPD und Linke blieben dabei, dass die Persönlichkeitsrechte der Sängerin durch die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft verletzt worden seien. Auch wenn die Beschuldigte nie angeklagt werde, sei ihr durch das Öffentlichmachen ihrer HIV-Infektion großer Schaden zugefügt worden, sagte der Justizexperte Andreas Jürgens (Grüne).

Die SPD-Rechtspolitikerin Heike Hofmann räumte den Informationsanspruch der Öffentlichkeit ein. "Aber die Nennung von Namen und möglichen Erkrankungen gehört definitiv nicht dazu." Nach Meinung Hofmanns wäre es ausreichend gewesen, von einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu sprechen.

Die Linkspartei warf Hahn vor, sich aus der Verwantwortung zu stehlen. "Seiner Fachaufsicht, eine Persönlichkeitsrechte wahrende Pressearbeit sicher zu stellen, ist er nicht nachgekommen", urteilte der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Ulrich Wilken.
 
Redaktion: cawo / erag
Bild: © picture-alliance/dpa - Archiv
 
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