Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sängerin und dem Recht der Medien auf Information habe in diesem Fall der Anspruch der Medien Vorrang, sagte Hahn vor dem Rechtsausschuss des Landtags. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Fehler gemacht, als sie die Öffentlichkeit über die HIV-Infektion der Sängerin informiert habe, erklärte Hahn. Sie musste dies tun, um die Inhaftierung zu begründen.
Die Sängerin war am Osterwochenende kurz vor einem Auftritt in Frankfurt festgenommen worden und blieb zehn Tage in Untersuchungshaft. Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex wissentlich mit HIV angesteckt haben.
Hahn betonte, die von HI-Viren ausgelöste Krankheit Aids sei nach wie vor unheilbar. "Ich sehe keinen Fehler in der Berichterstattung der Staatsanwaltschaft", erklärte der Minister. Von einer öffentlichen Inszenierung könne keine Rede sein, so Hahn. Als Justizminister könne er sich nur theoretisch vorstellen, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. In diesem Fall habe er dazu keinen Anlass gesehen.
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