Fluglärm ist laut der Studie vor allem nachts gefährlich für die Gesundheit.
Fluglärm macht einer aktuellen Studie zufolge kränker als bisher angenommen. Die Opposition will die Studie vor dem Hintergrund des Ausbaus des Frankfurter Flughafens im Landtag diskutieren. Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) lehnt das ab.
Das Risiko von Flughafen-Anwohnern, einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch Krebs zu bekommen, steigt schon von Werten oberhalb von einem Dauerschallpegel von 40 Dezibel (A). Zu diesem Schluss kam die im Dezember veröffentlichte Studie des Bremer Epidemiologen Eberhard Greiser. Flughafen-Anwohner leben nach der Analyse des Wissenschaftlers vor allem dann gefährlich, wenn sie auch nachts Fluglärm ausgesetzt sind.
"Thema nicht emotionalisieren"
Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP)
Die Opposition im hessischen Landtag sah sich durch die Studie in ihrer Forderung nach einem Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. SPD und Grüne forderten eine öffentliche Anhörung Greisers. Einen entsprechenden Antrag wollen beide Fraktionen in der kommenden Woche ins Plenum einbringen. Doch eine Anhörung lehnt Verkehrsminister Posch (FDP) laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag) ab. Er nehme die Sorgen der Anwohner sehr ernst, aber er wehre sich dagegen, das Thema Gesundheit für politische Zwecke "zu emotionalisieren und zu missbrauchen", sagte Posch der "FAZ".
Er lehnte es außerdem ab, eine ähnliche Studie für die Rhein-Main-Region in Auftrag zu geben. Greiser hatte seine Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsamts im Großraum des Köln/ Bonner Flughafens durchgeführt. Posch betonte, die vorliegenden Studien zum Thema Fluglärm müssten zunächst einmal wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Ein weiteres Gutachten sei derzeit nicht notwendig.
Zuständigkeit des Bundes
Die Erkenntnisse des Bremer Epidemiologen sind nach Ansicht von Posch auch nicht geeignet, das laufende Verfahren zum Ausbau des Flughafens zu beeinflussen. Lärmmedizinische Untersuchungen seien im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens berücksichtigt.
Posch verwies zudem auf die Zuständigkeit des Bundes. Dieser habe Grenzwerte festgelegt, die maßgeblich für Schallschutz oder Entschädigungen bei Fluglärm seien. Wenn Studien wie die von Professor Greiser diese Grenzwerte in Frage stellten, könne dies nur der Bundesgesetzgeber würdigen, betonte Posch in der "FAZ". Es mache daher keinen Sinn, auf Landesebene ein paralleles Verfahren zu eröffnen. Weder dem Landtag noch der Landesregierung komme eine Entscheidungskompetenz zu.