Einmal in Bewegung, soll eine Maschine auch nach 23 Uhr starten dürfen.
Die Lufthansa hat erneut tolerantere Zeitgrenzen beim Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gefordert. Die Landesregierung winkte ab, die Opposition ist über die Forderung erbost.
Bislang starten Maschinen in Frankfurt nach 23 Uhr nur in Ausnahmefällen. Da kann es vorkommen, dass ein Flieger schon in Richtung Startbahn losrollt, letztlich aber doch am Boden bleiben muss, wenn er aufgrund von Verzögerungen bis 23 Uhr nicht in der Luft ist. Denn nach einem höchstrichterlichen Urteil dürfen in Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr keine Flugzeuge mehr starten und landen.
Wer rollt, soll starten dürfen
Für die Lufthansa ist dieser Zustand unbefriedigend. Deshalb forderte Vorstandsmitglied Kay Kratky in der "Allgemeinen Zeitung Mainz" und dem "Wiesbadener Kurier" (Dienstag) erneut einen weniger strikten Umgang mit der 23-Uhr-Grenze. So sollten Maschinen, die ihre Parkposition bis zu einer bestimmten Zeit verlassen haben, auf jeden Fall auch starten dürfen. "Dabei sollte es gleichgültig sein, welchen Grund die mögliche Verspätung hat."
Bei der Landesregierung will man davon nichts hören. Das Wirtschaftsministerium verwies auf hr-Anfrage auf eine Pressemitteilung, die es Ende Juni aus Anlass einer ähnlichen Forderung des Flughafenbetreibers Fraport herausgegeben hatte. Dort heißt es, für einen solchen Vorschlag gebe es keine Rechtsgrundlage. Flughafen und die Fluggesellschaften seien gefordert, "ihre Abläufe so zu organisieren, dass Starts nach 23 Uhr auch enge Ausnahmen bleiben."
Von einer Unverschämt seitens der Lufthansa sprachen die Grünen. "Es ist ein Armutszeugnis der besonderen Art, dass ein Unternehmen wie Lufthansa offensichtlich nicht in der Lage ist, pünktlich zu arbeiten", schimpfte der Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann. Kratky wolle "den Menschen im Rhein-Main-Gebiet noch mehr von ihrer sowieso schon viel zu kurzen Nachtruhe rauben".
Tatsächlich könne eine Regelung, wie sie die Lufthansa fordert, nach Angaben Kratkys dazu führen, dass bis zu 30 Maschinen erst nach 23 Uhr abheben. Zu solchen Extremen könne es etwa bei Wetterlagen wie den schweren Gewittern in den vergangenen Wochen kommen, erklärte der Manager. Dies werde aber die Ausnahme bleiben.
Zuschläge und Bonusliste - Regelungen anderswo
An anderen deutschen Flughäfen werden Ausnahmen in Sachen Nachtflugverbot unterschiedlich gehandhabt. So dürfen am stadtnahen Flughafen in Hamburg, wo offiziell ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr gilt, besonders laute Maschinen nur bis 20 Uhr starten. Für verspätete Starts und Landungen nach 22 Uhr oder genehmigte Ausnahmen nach 23 Uhr werden satte Gebührenaufschläge von bis zu 200 Prozent erhoben.
In München dauert das generelle Nachtflugverbot von 24 bis 5 Uhr. In den so genannten Randzeiten von 22 bis 24 beziehungsweise 5 bis 6 Uhr dürfen nur bestimmte Maschinentypen abheben oder landen. Sie sind in einer sogenannten "Bonusliste" des Bundesverkehrsministeriums aufgeführt. Fluglärmgegner kritisieren jedoch, dass die Liste keineswegs nur besonders leise Flugzeugtypen enthalte.