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31.01.2013

Entgegen Sperrgebietsverordnung

Gericht erlaubt Bordell in Wohngebiet

Haus in Bornheim, in dem der Massagesalon betrieben wird. (Bild:  hr)
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In diesem Haus in Frankfurt-Bornheim wird der Massagesalon betrieben.
Die Stadt Frankfurt muss hinnehmen, dass in einem Wohnviertel in Bornheim ein Bordell betrieben wird. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel gab einem Hausbesitzer Recht und hob das Verbot der Stadt auf.
 
Die Richter stuften die derzeitige Regulierung der Prostitution in Frankfurt als unzulässig ein. Damit steht die komplette Frankfurter Sperrgebietsverordnung auf dem Prüfstand, darüber hinaus auch die im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt.

Streitpunkt Massagestudio

Anlass war der Streit um ein Massagestudio im Frankfurter Stadtteil Bornheim. Laut geltender Sperrgebietsverordnung dürfte es dort gar keinen Bordellbetrieb geben, lediglich in Wohnungen war Prostitution im kleinen Maßstab bislang erlaubt.
 
Video: Bordell-Streit vor Verwaltungsgerichtshof 2:49 Min
(© hr | hessenschau, 31.01.2013)
Anders als im Frankfurter Bahnhofsviertel ist in Bornheim nur sogenannte Wohnungsprostitution in sehr beschränktem Umfang gestattet. Großbordelle, Sexclubs oder erotische Massagestudios sind laut Sperrgebietsverordnung untersagt. Der Besitzer des Bornheimer Hauses, in dem das "Massagestudio" betrieben wird, wehrte sich gegen diese Einschränkung.

Ihm gab der Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel Recht. Begründung: Die Frankfurter Verordnung sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Das Quartier hätte als sogenannte Toleranzzone für Wohnungsprostitution ausgewiesen werden können.
 

Jugendschutz nicht betroffen

Auf einem U-Bahn-Haltestellenschuld steht statt "Bornheim" "Pornheim". (Bild: Javier Chalco)
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Anspielung auf Prostitution im Stadtviertel: aus "Bornheim" wurde "Pornheim"
Im Urteil wurde auf das 2002 in Kraft getretene allgemeine Prostitutionsgesetz verwiesen. In der Begründung heißt es, Prostitution dürfe seitdem nicht mehr pauschal als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingestuft und untersagt werden.

Auch sei der Jugendschutz sei nicht betroffen, da es am Haus keine Hinweise auf den Betrieb gebe und auch die Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar sei.

Künftig Einzelfallprüfung

Mögliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf Jugendliche und Kinder, müssten im Einzelfall konkret nachgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sei dies nicht erkennbar gewesen.

Der Ordnungsdezernent der Stadt Frankfurt, Markus Frank (CDU), drückte gegenüber hr-iNFO seine Enttäuschung aus: "Natürlich hat uns das Gerichtsurteil des VGH enttäuscht. Wir sind bemüht, dass aus Wohnungen nicht massenhaft Bordelle oder Massagesalons werden." Deshalb werde man die Urteilsbegründung genau ansehen und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben.
 
Redaktion: cabe / phsc
Bilder: © hr (1), © Javier Chalco (1)
Letzte Aktualisierung: 31.01.2013, 23:10 Uhr
 
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