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24.09.2008

Überfall auf Linken-Zeltlager

Anklage gegen Neonazi

Zwei Monate nach dem Überfall auf ein Jugendcamp hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben. Von einem versuchten Tötungsdelikt wird nicht mehr ausgegangen. Die Angehörigen eines Opfers sind entsetzt.
 

Anklage nach Neonazi-Überfall (© hr, 24.09.2008)
Der brutale Angriff von Neonazis auf ein Sommercamp einer linken Jugendorganisation im Schwalm-Eder-Kreis hatte viele schockiert. Eine Gruppe Rechtsradikaler überfiel im Juli das Zeltlager am Neuenhainer See. Der nun Angeklagte 19-Jährige soll dabei einer schlafenden 13-Jährigen mit einer Gasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Sie erlitt Blutergüsse und eine Gehirnerschütterung. Zwei Wochen lag sie auf der Intensivstation der Marburger Uniklinik. Der Verdacht auf eine Hirnblutung bestätigte sich jedoch nicht. Ihrem 23 Jahre alten Bruder soll der Täter mit einem Klappspaten auf den Kopf geschlagen haben.

Die Anklage lautet nun auf gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ein Tötungsvorsatz sei dem 19-Jährigen nicht nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft Kassel mit. Nach Angaben eines Rechtsmediziners seien die Schläge objektiv nicht geeignet gewesen, das Geschwisterpaar in Lebensgefahr zu bringen. Gegen die sechs weiteren Mitbeschuldigten gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht der Beteiligung der Körperverletzung. Vier würden jedoch der Beschädigung von Pkws verdächtigt. Diese Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft Marburg abgegeben worden.
 

Angehörige sind schockiert

Die Angehörigen des Opfers zeigten sich über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schockiert. Der Seelsorger des Mädchens, der Pfarrer Dieter Schindelmann, sagte dem hr-fernsehen, die Psyche des jungen Mädchens sei erschüttert worden. Zudem hätten die Eltern des Mädchens von den behandelnden Ärzten die Information erhalten, es gehe "um Leben und Tod".

Der Kriminologe Arthur Kreuzer kritisierte im hr-fernsehen, dass die Anklage nicht auch auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung laute. Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben Mitglied bei der rechtsextremen Gruppierung "Freie Kräfte Schwalm-Eder". Eine Anklage für diese Mitgliedschaft hätte "ein Signal für die Gesellschaft" sein können, sagte Kreuzer. Rechte Gruppierungen seien eine Gefahr. Wann das zuständige Jugendschöffengericht Fritzlar über die Anklage gegen den 19-Jährigen entscheidet ist noch unklar.
 
Redaktion: hesc / woje
 
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