Weil sie ihre sieben Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, steht ein Elternpaar aus Herleshausen erneut vor Gericht. Beim Prozessauftakt am Montag scheiterte ein Vermittlungsversuch.
Das Landgericht Kassel brachte am ersten Verhandlungstag eine Schlichtung zwischen den Eltern und der Staatsanwaltschaft ins Spiel. Die Anklagebehörde machte jedoch schnell klar, dass sie hierfür keinen Spielraum sehe. Ziel sei es, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen und eine staatlich anerkannte Schule besuchen, betonte der Staatsanwalt. Der Prozess wird nun am 25. November fortgesetzt.
Schon mehrfach vor Gericht
Die Eltern standen schon mehrmals vor Gericht, weil sie die Schulpflicht verletzt haben. Zunächst verhängte das Amtsgericht Eschwege Geldstrafen. Im Juni vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Kassel die Mutter und den Vater dann zu je drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Dagegen zogen die Eltern erfolgreich in Revision: Das Oberlandesgericht in Frankfurt entschied, der Sachverhalt müsse vor dem Landgericht Kassel noch einmal neu aufgerollt werden.
Das Paar ignoriert die Schulpflicht aus religiösen Gründen und unterrichtet seine sieben Kinder selbst. Es will erreichen, dass Hausunterricht in Deutschland wie in anderen Ländern beispielsweise den USA oder auch Österreich prinzipiell möglich ist. Die Mutter hatte beim letzten Prozess vor dem Landgericht Kassel erklärt, sie könne ihren Kindern den Schulbesuch nicht zumuten: "Es ist ein Ort, an dem das Christentum keine Bedeutung hat und die christlichen Werte keine Rolle spielen." Der älteste Sohn der Familie hat inzwischen an einer staatlichen Schule den Realschulabschluss mit "sehr gut" bestanden.