- Unseriöse Anbieter locken in Anzeigen mit Partnersuchenden, die einem Idealbild entsprechen. In Wirklichkeit existieren diese perfekten, mit optimalen Charaktermerkmalen ausgestatteten Menschen gar nicht. Es wäre ein Irrtum zu glauben, eine solche Person treffen zu können. Ein Partnervermittlungsinstitut, das so auf Kundenfang geht, ist unseriös, weil es seine Kunden irreführt.
- Besondere Vorsicht ist geboten bei Hausbesuchen der Vermittler. Die Agenturen führen diese zum Zweck der Einschätzung der Finanzkraft des Kunden durch. Anhand der Wohnung und der Möbel erkennt der Vermittler sofort, was der Kunde zahlen kann. In der Regel möchte der Vermittler dann auch gleich Bargeld mitnehmen. Bei Hausbesuchen und bei Bargeldforderung sollte man hellhörig werden. Denn zu Hause ist man grundsätzlich ungeschützter, eine Aufforderung zur Bargeldzahlung ist immer ein Zeichen für Unseriosität! [li]Bei den Verträgen ist folgendes zu beachten: Im Gespräch wird sehr viel mehr versprochen als tatsächlich im Vertrag steht. Dies ist ein weit verbreiteter Trick. Es empfiehlt sich genau hinzuschauen, was im Vertrag steht. Sind Laufzeit, Anzahl der Kontakte, Suchkriterien nach Region und Profil des Suchenden genannt, dann handelt es sich um ein seriöses Angebot. Denn es nutzt wenig, wenn ausschließlich Männer aus Norddeutschland vermittelt werden, die Kundin aber in Darmstadt wohnt. Meistens sind die Verträge vage, und es ist nur von Kontakten zur Freizeitgestaltung die Rede. Dafür sollte man wirklich keine großen Summen ausgeben müssen. Wichtig ist vor allem, dass nur das Schriftliche zählt. Bestehen Sie immer darauf, dass das, was mündlich versprochen wird, auch schriftlich niedergelegt ist. Und bleiben Sie hartnäckig! Wenn Versprechungen nicht in den Vertrag aufgenommen werden, ist es ratsam zurücktreten.
- Vermittlungsverträge kosten zwischen 1000 bis 7000 Euro, einige sind noch teurer. Akzeptabel wären Verträge mit einer Vermittlungsgebühr von bis zu 3000 Euro pro Jahr. Extra Kosten für erfolgreiche Vermittlung sind sehr fragwürdig, da der Kunde voraussetzt, dass die Gesamtgebühr eine erfolgreiche Vermittlung einschließt. Ziel der ursprünglichen Vereinbarung ist die erfolgreiche Vermittlung, so dass es widersinnig erscheint, diese extra zu berechnen.
- Das versprochene Glück kann nicht einklagt werden, ebenso wenig wie eine entrichtete Vermittlungsgebühr. Nach Paragraph 656 des BGB besteht auch durch das Versprechen keine Verbindlichkeit für das Zustandekommen einer Ehe oder Beziehung. Bei solchen Geschäften hat andererseits auch das Vermittlungsinstitut keine Möglichkeit die Gebühr einzuklagen, wenn sie nicht vollständig bezahlt wurde. Wenn das Institut sich nicht an die Versprechungen hält, können die Zahlungen eingestellt werden, ohne dass daraus Konsequenzen entstehen. Das bedeutet für den Kunden, er sollte niemals die gesamte Gebühr im Voraus bezahlen. Besser sind Ratenzahlungen. Und auf keinen Fall in bar!
- Zusatzangebote, wie eine Farb- oder Stilberatung können ein nett gemeinter Tipp sein, aber wenn das Institut entsprechende Leistungen gegen hohes Honorar anbietet, ist dies nicht seriös.
Zusammenfassend gilt, dass Hausbesuche, Vorkasse, Bargeld, keine konkreten Verpflichtungen im Vertrag und ein Erfolgshonorar eher auf einen dubiosen Anbieter schließen lassen. Wer dennoch eine Partnervermittlung sucht, für den sind Internetplattformen zu empfehlen. Die Kosten sind überschaubarer, der Kunde hat eine größere Auswahl und kann selbst aussuchen und somit entscheidend auf die Suchkriterien einwirken. Der Nachteil der Internetpartnervermittlungen ist, dass der Kunde einen bestimmten Grad an Öffentlichkeit akzeptieren muss. Am günstigsten ist es, selbst eine Anzeige auf zu setzen. In der Regel gibt es viele Zuschriften, und auch hier trifft man die Auswahl persönlich.
Autorin: Barbara Berner