In Deutschland verunglückten im Jahr 2010 etwa 65.700 Radfahrer - 381 davon tödlich. Auch Klaus K. ist leidenschaftlicher Radfahrer. Schon seit 30 Jahren fährt der 44-Jährige mehrmals die Woche. Dabei hatte er schon mehrere kleine Unfälle, bei denen zum Glück nie etwas Schlimmes passiert ist. Seit vielen Jahren trägt er einen Helm. Dieser Helm, eine Portion Glück und der Wirbelsäulenchirurg Dr. Demmel haben ihm im Juli vergangenen Jahres das Leben gerettet.
Mit etwa 30 Stundenkilometer ist Klaus K. damals unterwegs, als ihm ein Autofahrer an einer Kreuzung die Vorfahrt nimmt und ihn ungebremst anfährt. 15 Meter fliegt er durch die Luft und wird an ein Verkehrsschild geschleudert. An den Aufprall kann sich Klaus K. später nicht mehr erinnern. Als er kurz nach dem Zusammenstoß an der Unfallstelle zu sich kommt, kann er weder Finger noch Füße bewegen.
Er wird in die Notaufnahme des nächst gelegenen Krankenhauses gebracht. Dort stellen die Ärzte ein Vielzahl an schwerwiegenden Verletzungen fest: Neben mehreren Rippenfrakturen und einem gebrochenen Brustbein werden zwei komplizierte Brüche der Halswirbelsäule festgestellt. Es besteht die Gefahr einer Querschnittslähmung.
Für die operative Versorgung der Wirbelsäulenverletzung wird Klaus K. in ein spezialisiertes Wirbelsäulenzentrum verlegt. Hier wird die Halswirbelsäule mit Platten stabilisiert. Nach zehn Tagen auf der Intensivstation kann der Familienvater wieder alles bewegen und fühlen. Und dennoch ist eine weitere Operation notwendig: Die Platten werden entfernt und durch sechs Titanschrauben ersetzt.
Nun, fast ein Jahr nach dem verheerenden Unfall, ist Klaus K. wieder fit. Ein neues Rad und einen neuen Helm hat er sich schon gekauft.
Ob Unfall oder akute Erkrankung: Wegschauen oder vorbeifahren dürfen auch Laien nicht. Und falls sie es doch tun, gilt das nicht als Kavaliersdelikt! Und ist unentschuldbar, denn durch die fehlende Hilfe können Verletzte oder akut Erkrankte möglicherweise bleibende Schäden erleiden oder im schlimmsten Falle sogar sterben. Jeder Bürger ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Das ist im Strafgesetzbuch unter § 323c "Unterlassene Hilfeleistung" geregelt:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Natürlich muss und soll niemand sich bei Erste-Hilfe-Maßnahmen selbst in Gefahr bringen (bspw. in ein brennendes Haus laufen, keinesfalls eine Autofahrbahn bei fließendem Verkehr überqueren etc.). Oder kein älterer, vielleicht selbst chronisch kranker Mensch sollte erhebliche körperliche Anstrengungen bei der Ersten Hilfe unternehmen, die ihn selbst möglicherweise in akute Gesundheitsgefahr bringen. Frauen müssen nicht unbedingt auf unbeleuchteten Straßen oder in Waldstücken bei Unfällen anhalten. Auf jeden Fall aber sollte jeder den Unfall melden. Wichtig dabei: Die präzise Ortsangabe. Also nicht auf der BAB 5 zwischen Frankfurt und Kassel irgendwo zwischen Gießen und Alsfeld, denn diese Meldung umfasst eine Autobahnstrecke von gut 50 Kilometern. Auf Autobahnen beispielsweise gibt es alle 500 Meter eine Kilometeranzeige, das hilft bei der genauen Ortsangabe.
Manfred von Buttlar, Harald Karutz, Jörg Mair: "Kursbuch Erste Hilfe - Mit einfachen Anweisungen für jeden Notfall"
Deutscher Taschenbuchverlag
ISBN: 978-3423344913
Preis: 9,95 Euro
2008
Franz Keggenhoff: "Erste Hilfe - das offizielle Handbuch"
Südwest Verlag
ISBN: 978-3517082769
Preis: 12,95 Euro
2007
Johanniter Bildungswerk: "Helfen zu helfen - Informationen und Wissenswertes über die Erste Hilfe"
DVD, 40 Minuten
Deutsche Austrophon GmbH 2010
Preis: zw. 5 und 10 Euro
Produktionsjahr 2009