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Mädchen sitzt im Zug (Bild:  colourbox.com)

Reisetipps

Die Bahn – clever reisen!

Die Bahn lockt uns mit Sondertarifen, Sparpreisen, Abo-Angeboten und vielem mehr. Doch wer hier ein echtes Schnäppchen machen will, muss sich auskennen und rechtzeitig planen.
 

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27.06.2012, 18:50 Uhr
Wer träumt nicht davon, stau- und stressfrei im Urlaub anzukommen? Dafür lässt man sogar gerne mal sein Auto zu Hause.

Wer als Fahrgast der Bahn seine Rechte kennt, kann sie bei Verspätungen und Totalausfällen auch geltend machen. Mit unseren Expertentipps kein Problem – so können Sie sich schon auf der Fahrt in den Urlaub entspannen.
 

Welche Rechte habe ich als Fahrgast, wenn ...

Video: Die Bahn - clever reisen! 24:55 Min
(© hr | service: trends, 27.06.2012)
... der Zug mindestens 20 Minuten verspätet ist: Können Sie einen anderen Zug wählen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Zug die gleiche oder eine andere Strecke nutzt. Entstehen bei dem Zugwechsel aber Extrakosten, beispielsweise, weil es sich um einen höherwertigen Zug handelt, so müssen Sie diese zunächst selbst tragen. Allerdings können Sie sie später am
Service-Schalter geltend machen. Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für das "Schöne-Wochenende-Ticket" oder für Ländertickets.

... der Zug mindestens eine Stunde verspätet ist: Wenn sich der Zug - im Nah- oder Fernverkehr - mindestens eine Stunde verspätet, muss Ihnen die Deutsche Bahn auf Wunsch 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Beträgt die Verspätung zwei Stunden oder mehr, erhöht sich der Erstattungssatz auf 50 Prozent. Bei einer mehr als einstündigen Verspätung können Sie auch von Ihrer Reise zurücktreten. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis erstattet. Müssen Sie Ihre bereits begonnene Reise abbrechen, können Sie sich den Fahrpreis für die schon durchfahrene Strecke und notfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Anfahrtsbahnhof erstatten lassen.
 
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Redaktion: anfi
Letzte Aktualisierung: 28.06.2012, 8:26 Uhr
 

Hintergrund

Zu Gast im Studio:

Thomas Schwemmer, Vorsitzender Pro Bahn Hessen
 
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