Wenn sich Eheleute das Jawort geben, schließen sie automatisch einen Vertrag ab und übernehmen damit auch Rechte und Pflichten. Ein individueller Ehevertrag ist oft eine gute Lösung. Wenn Paare gerade mitten in den Hochzeitsvorbereitungen stecken, wollen sich die wenigsten mit einem Ehevertrag auseinandersetzen.
Ehevertrag ist erste Prüfung
Wer will beim Heiraten schon ans Scheiden denken? Aber im Scheidungsfall spart ein Ehevertrag Nerven, Geld und Zeit.
Generell gilt: Ohne Ehe auch kein Ehevertrag. Homosexuelle Paare, die eine feste Bindung eingegangen sind, können dagegen auch problemlos so einen verbindlichen Vertrag abschließen.
Fachanwältin für Familienrecht und Notarin Barbara Müller-Raemisch zufolge ist ein Ehevertrag oft die erste große Prüfung für ein künftiges Ehepaar: "Der Notar macht zwar Vorschläge, was man regeln könnte, aber die Entscheidung trifft das Paar. Dabei kann man sich gut kennen lernen."
Vertrag lässt sich individuell gestalten
Generell schließen Paare nicht nur den Bund fürs Leben, sie werden auch rechtlich gesehen eine Gemeinschaft. Was sie erwirtschaften, ist ihr gemeinsamer Zugewinn. Kommt es zur Scheidung, wird der unter den Eheleuten geteilt.
Sind sie damit nicht zufrieden, können sie aber vorher vertraglich etwas anderes festlegen, erklärt Notarin Müller-Raemisch. Zum Beispiel indem sie ein mögliches künftiges Erbe vom Zugewinn ausschließen. Oder den Anteil, der zu einer eigenen Firma gehört. Auch kann man den abuzugebenden Anteil des Zugewinns zum Beispiel von der Hälfte auf ein Viertel beschränken: "Sie können abwandeln, wie Sie möchten."
Unterhaltsfragen vorher klären
Wichtig ist das für diejenigen, die ein Unternehmen mit in die Ehe bringen. Bei einer Scheidung müsste es ansonsten womöglich zerschlagen werden, um den anderen auszuzahlen.
Unterhaltsfragen lassen sich im Ehevertrag auch klären: Höhe und Dauer des Unterhalts können individuell bestimmt werden.
Gesetzlich ganz neu geregelt: Geschiedene sollen ab dem dritten Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes beide wieder arbeiten gehen. Auch das müssen Paare aber nicht akzeptieren: "Wenn die Eheleute möchten, dass ihre Kinder länger von einem der beiden Partner persönlich betreut werden, sollte im Ehevertrag geklärt werden, wie lang oder bis zu welchem Alter der Kinder noch Unterhalt gezahlt wird für den Elternteil, der die Kinder betreut."