Zwischen Mieter und Vermieter gibt es immer wieder einmal Streit - zum Beispiel um die Schlüssel für die Wohnung. Darf der Vermieter Schlüssel behalten? Wie viele stehen dem Mieter zu? Und was tun, wenn ein Wohnungsschlüssel mal verloren geht?
Steht dem Vermieter ein Schlüssel für die Wohnung zu?
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19.03.2009, 7:20 Uhr
An der Wohnungstür dreht sich der Schlüssel im Schloss - und auf einmal steht der Vermieter in der Tür. Er hat seinen Zweitschlüssel benutzt. Der Mieter ist sauer und das zu Recht, sagt Ingo Groß vom Mieterverein Kassel und Nordhessen: "Der Vermieter darf keinen Schlüssel behalten. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Mieters. Der Mieter muss sicher sein, dass nur er über Schlüssel verfügt und dass nur jemand, der die Genehmigung hat, in die Wohnung kann." Für alle anderen bleibt die Wohnungstür tabu.
Darf ich den Schlüssel nachmachen lassen?
Wer mehr Schlüssel für die Wohnung braucht, als er vom Vermieter erhält, kann weitere nachfordern. Wer beispielsweise für den Babysitter, die Putzfrau oder eine andere Person einen Schlüssel benötigt, kann vom Vermieter einen zusätzlichen Schlüssel verlangen. Die Kosten allerdings müssen vom Mieter übernommen werden. Weigert sich der Vermieter, kann ein Schlüssel auf eigene Kosten nachgemacht werden, muss aber bei Auflösung des Mietverhältnisses herausgegeben werden. Auch wer einen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert, muss diesen ersetzen.
Wann muss eine Schließanlage ausgetauscht werden?
Der Vermieter kann nicht zwangsläufig fordern, dass eine gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Das ist nur dann der Fall, wenn die Gefahr des Missbrauchs bestehe, sagt Experte Ingo Groß: "Verliere ich einen Schlüssel zum Beispiel im Treppenhaus, könnte jeder Finder den Zusammenhang zwischen dem Türschloss des Hauses und dem gefundenen Schlüssel herstellen. Dann wäre ein Missbrauch gegeben und man kann mich schadensersatzpflichtig für eine ganze Schließanlage machen. Anders ist es, wenn ich zum Beispiel den Schlüssel am Strand von Mallorca verloren habe. Dann kann keiner, der dort im Sand den Schlüssel findet, irgendeinen Zusammenhang herstellen. Dann wäre ein Missbrauch ausgeschlossen und keiner könne - trotz verlorenen Schlüssels - von mir verlangen, die Türschließanlage zu ersetzen."
Was tun, wenn ich in den Urlaub fahre?
Wer in den Urlaub fährt oder längere Zeit nicht da ist, sollte sicherstellen, dass jemand im Notfall die Wohnung betreten kann. Ingo Groß rät, einem Nachbarn den Schlüssel zu geben oder eventuell dem Vermieter den Schlüssel zu überlassen. Wer das versäumt und ein Notfall tritt ein - zum Beispiel ein Wasserrohrbruch dem könnten Kosten entstehen, denn der Vermieter muss handeln. Er ist berechtigt, einen Schlüsseldienst kommen zu lassen und die Wohnungstür aufbrechen zu lassen. Das kann teuer werden, denn mancher Schlüsseldienst nutzt die Notsituation aus und kassiert ordentlich ab.