Dietrich Rössel, Rechtsanwalt aus Königstein empfiehlt immer eine Tierhalterhaftpflicht: "Leider haben etwa ein Viertel keine solche Versicherung - und denken, dass das Tier schon nichts anstellt oder dass die normale Privat-Haftpflicht aufkommt." Es ist also zu hoffen, dass im Falle eines Unfalls Herrchen oder Frauchen eine solche Versicherung für ihr Tier abgeschlossen haben.
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Wenn der Halter nicht ausfindig zu machen ist
Was aber, wenn der Halter nicht ermittelt werden kann oder es streundende Tiere sind? "Dann kann es so weit kommen, dass die Autofahrer den Schaden unter sich ausmachen müssen", erklärt Anwalt Rössler. Sonst bleiben die Autofahrer unter Umständen auf ihrem Schaden sitzen.