Wenn der Wagen erst mal am Abschlepphaken hängt, ist die Sache erledigt. Der zugeparkte Wagen ist frei - die Fahrt kann losgehen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Ob der Abschleppwagen anrückt oder nicht, entscheiden Polizei oder Ordnungsamt, die hinzugezogen werden müssen. Und die Beamten können sich auch durchaus gegen die Radikallösung entscheiden, weiß der Kasseler Rechtsanwalt Stefan Zeidler: "Die Polizei entscheidet, was in dieser Situation am verhältnismäßigsten ist. Meistens wird es auf die günstigste Lösung hinauslaufen, gerade das Umsetzen eines falsch geparkten Fahrzeugs kommt da oft in Betracht." Wer es ganz eilig hat, ist dann oft ohnehin gezwungen, ein Taxi oder öffentliches Verkehrsmittel zu nehmen, denn auch das Umsetzen oder Abschleppen dauert seine Zeit. Kann also durchaus sein, dass Politesse oder Schutzmann verfügen: Hier wird nicht abgeschleppt - der Eingeparkte kann genauso gut mit dem Bus, der Straßenbahn oder dem Taxi seine Wege erledigen.
Die Zeche zahlt der Falschparker
Aber, keine Bange, die Zeche zahlt der Falschparker. Stefan Zeidler rät allerdings trotzdem dazu, es nicht zu übertreiben. Auch wenn die Rechnung vom Übeltäter bezahlt werden muss. Grundsätzlich gelte: "Der Verursacher muss die Kosten tragen, allerdings verlangt die so genannte Schadensminimierungspflicht, dass man ihm nur notwendige Kosten aufdrückt. Heißt also, man darf seine Besorgungen jetzt nicht komplett mit dem Taxi erledigen, sondern muss sehen, welche Kosten wirklich notwendig sind. Im Endeffekt muss man nämlich beweisen, ob diese Kosten notwendig waren und auch in dieser Höhe angefallen sind."