Der Tanz als Form des gesellschaftlichen Umgangs hat sich aus dem Volkstanz wie dem Kunsttanz entwickelt. Mit »Gesell-schaftstanz« werden dabei der Definition nach Tänze bezeichnet, die »in Gesell-schaft«, d.h. privat bei Feiern oder bei entsprechenden öffentlichen Tanz- veranstaltungen, wie Tanztees, Bällen oder Partys vornehmlich von Paaren getanzt werden.
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