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4.09.2006

Fahrpraxis mit Beifahrer senkt das Unfallrisiko

Fahren. Erfahren – Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ist in Hessen am Oktober möglich.
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Begleitetes Fahren ist in Hessen am Oktober möglich.
Mit 17 Jahren Auto fahren, nicht nur im Fahrschulauto? Das wird jetzt möglich! Ab dem 1. Oktober 2006 dürfen hessische Jugendliche schon vor dem 18. Geburtstag selbst ans Steuer, wenn sie die Fahrprüfung bestanden haben. Es gibt nur eine Einschränkung.
 

Die jungen Fahranfänger müssen immer einen in der Prüfbescheinigung eingetragenen Beifahrer ihres Vertrauens neben sich sitzen haben. Es handelt sich also um "Begleitetes Fahren". Die Verkehrsinitiative "Sicher unterwegs in Hessen" begleitet das Projekt unter dem Motto "Fahren. Erfahren! – Begleitetes Fahren ab 17!" mit mehreren Informationsveranstaltungen und groß angelegten Plakataktionen.
 

Im Ausland ist das Autofahren mit 17 schon etabliert, wenn auch mit teilweise anderen Bedingungen: Die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, skandinavi-sche Länder oder auch unsere österreichischen Nachbarn haben umfangreiche positive Erfahrungen gesammelt. In Deutschland machte Niedersachsen 2004 den Anfang. Gestützt auf die Erfahrungen im Ausland und weiteren Bundesländern führt Hessen am 1. Oktober 2006 das "Begleitete Fahren ab 17" ein.

Hintergrund ist der statistisch belegte Zusammenhang zwischen hohem Unfallrisiko und mangelnder Fahrpraxis. Fahranfänger neigen eher dazu, das eigene Können zu über- und kritische Verkehrssituationen zu unterschätzen. Aber schon nach neun Monaten am Steuer halbiert sich das Risiko. Vereinfacht gesagt: Jeder selbst ge-fahrene Kilometer bringt Routine und verringert damit die Gefahr zu verunglücken. Idealerweise haben die Fahranfänger bis zu ihrem 18. Geburtstag bereits 2.000 bis 5.000 Kilometer zurückgelegt.
 

Begleiter müssen mindestens 30 sein

Die Aktionspartner von "Sicher unterwegs in Hessen" präsentieren auf einer Pressekonferenz die neue Aktion zum Thema "Begleitetes Fahren ab 17
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Die Aktionspartner von "Sicher unterwegs in Hessen" präsentieren auf einer Pressekonferenz die neue Aktion zum Thema "Begleitetes Fahren ab 17
"Begleitetes Fahren ab 17" bedeutet also, dass Fahranfänger nicht mehr sich selbst überlassen in den Verkehr geschickt werden. Die Jugendlichen besuchen wie gehabt die Fahrschule und absolvieren ihre Fahrprüfung. Auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, können sie dann mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson selbst fahren. Die 17-Jährigen bestimmen gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten mehrere Beifahrer – üblicherweise sind das zwei bis drei Personen. Alle Begleitpersonen werden namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.
 

Von links: Dr.-Ing. Wolfgang Gehrke (TÜV Hessen), Heiner Knapp (Landesverkehrswacht Hessen) und Karl Lieb (Landesverband der Hessischen Fahrlehrer) informieren über das Pilotprojekt.
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Von links: Dr.-Ing. Wolfgang Gehrke (TÜV Hessen), Heiner Knapp (Landesverkehrswacht Hessen) und Karl Lieb (Landesverband der Hessischen Fahrlehrer) informieren über das Pilotprojekt.
Die Begleiter müssen also nicht unbedingt nur die eigenen Eltern sein. Festgelegt ist allerdings, dass sie mindestens 30 Jahre alt sind. Die Beifahrer müssen mindestens fünf Jahre einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (der „Sünderkartei“ des Kraftfahrtbundesamts) in Flensburg haben. Mit dieser vorläufigen Fahrberechtigung können die 17-Jährigen zwar nicht im Ausland, aber in ganz Deutschland fahren. Sie gilt also auch in Bundesländern, die sich noch nicht dem Modellversuch angeschlossen haben.

Der eigentliche Karten-Führerschein wird dann mit Erreichen des 18. Lebensjahres überreicht, wenn es keine Beanstandungen gegeben hat. Alkohol ist beispielsweise absolutes Tabu.
 

180 Plakate - 100.000 Flyer

Die Initiative "Sicher unterwegs in Hessen" begleitet das Projekt unter dem Motto "Fahren. Erfahren! – Begleitetes Fahren ab 17!" Anfang September werden hierzu entlang hessischer Bundes- und Landstraßen 180 großformatige Plakate aufgestellt, 100.000 Flyer werden flächendeckend, u. a. auch an Schulen verteilt. Darüber hinaus bieten die "SuiH"-Aktionspartner und der Hessische Fahrlehrerverband im September Informationsveranstaltungen an. Diese finden in Darmstadt (6.9.), Marburg (12.9.), Künzell bei Fulda (18.9), Wiesbaden (20.9.) und Kassel (26.9) statt.

"Fahren. Erfahren! – Begleitetes Fahren ab 17!" ist die mittlerweile 34. gemeinsame Verkehrssicherheitsaktion der Initiative "Sicher unterwegs in Hessen". Sie besteht seit 13 Jahren und wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, dem ADAC Hessen-Thüringen, dem TÜV Hessen, der Landes-verkehrswacht Hessen und dem Hessischen Rundfunk (hr3) gemeinsam getragen.
 
Redaktion: aba
Letzte Aktualisierung: 3.02.2008, 23:03 Uhr
 
 

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