Folgerichtig hat der Bundesrat im Dezember 2005 eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Die bereits vorher bestehende Pflicht, die "Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse anzupassen" wird ausdrücklich durch die Erwähnung einer "geeigneten Bereifung" konkretisiert. Es gibt zwar keine "allgemeine Winterreifenpflicht" aber Fahrer, die bei wintertypischen Verhältnissen mit Sommerreifen angetroffen werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sind zu zahlen, wenn der Fahrer eine "Behinderung", z.B. einen Unfall verursacht hat. Die Regelung tritt zum 1. Mai 2006 in Kraft.
Ab 4 mm nimmt die Haftung ab
Aber bereits jetzt ist es gängige Praxis der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen in solchen Fällen nicht voll in Zahlung zu treten selbst wenn der Fahrer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde. Unabhängig von der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 mm empfiehlt die Initiative "Sicher unterwegs in Hessen" generell, Reifen nicht bis zur zulässigen Profiltiefe von 1,6 mm abzufahren. Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung, insbesondere der Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Für die Nutzung im Winter kann jeder Millimeter entscheidend sein!
Was ist ein Winterreifen?
Für die Bezeichnung "Winterreifen" gibt es bisher keine international gültige Definition. Wintertauglich sind Reifen, die eine besondere Laufflächenmischung, Profilgebung und Lamellenzahl aufweisen. Durch das Zusammenwirken dieser Merkmale haben sie im Vergleich zu Sommerreifen nicht nur bei Eis- und Schneeglätte eine bessere Haftfähigkeit, stabilere Seitenführung, bessere Traktion und einen erheblich kürzeren Bremsweg, sondern auch dann, wenn die Temperaturen unter 5 bis 10 Grad Celsius sinken. Der ADAC führt europaweit die umfangreichsten Reifentests durch. Sie sind ein wertvoller Hinweis bei der Auswahl des richtigen Reifens.
Im Fahrzeugschein sind die gültigen Reifendimensionen ausdrücklich aufgeführt. Die Reifen eines Pkw müssen mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten. Zur Orientierung des Fahrers sind die Reifenflanken mit Buchstaben versehen, die das jeweils zulässige Tempo symbolisieren. Weicht die Reifenhöchstgeschwindigkeit von der des Autos ab, so muss im Blickfeld des Fahrers eine entsprechende Plakette angebracht werden.
Die übrigen Ziffern und Buchstaben beziehen sich auf die Reifenbreite, das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes, die Reifenbauart und den Felgendurchmesser. Eine vierstellige Zahlenkombination steht für das Alter des Reifens. Die letzten beiden Ziffern nennen das Herstellungsjahr. In der Reifenbranche gilt grundsätzlich ein Reifenalter von 8 bis 10 Jahren als Grenze für die Benutzung. Winterreifen sollten je nach Kilometerleistung jedoch bereits spätestens nach 5 Jahren ausgetauscht werden.
Solche erkennt man an der bis zum Jahr 2000 nur dreistelligen so genannten DOT-Kennziffer.