Beim Einsatz von Wahlcomputern ist es nach Angaben des Chaos Computer Clubs (CCC) zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Einige Geräte sollen in der Nacht vor der Landtagswahl bei Lokalpolitikern aufbewahrt worden sein.
Der CCC kritisierte am Montag, in den Orten, die Wahlcomputer eingesetzt haben, seien "elementare Wahlgrundsätze verletzt" worden. So seien Wahlbeobachter der Computer-Initiative "nicht zugelassen, rausgeworfen oder gar bedroht" worden. Zudem sollen Wahlhelfer älteren Menschen direkt bei der Stimmabgabe geholfen haben. Dadurch sieht der CCC das Wahlgeheimnis verletzt.
Beobachter waren mit Wahlcomputer allein
Darüber hinaus seien die neun Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen (Rheingau-Taunus) in der Nacht vor der Landtagswahl in den Wohnungen von Lokalpolitikern aufbewahrt worden. Dort hätten sie manipuliert werden können. Die Gemeinde wies den Vorwurf zurück. Die Wahlcomputer seien verplombt gewesen. In einem Wahllokal im südhessischen Viernheim hat nach Angaben des CCC die Technik versagt, so dass eine Stunde lang niemand wählen konnte. In zwei Wahllokalen seien Beobachter des CCC längere Zeit alleine mit den Wahlcomputern gewesen. "Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können."
Der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel sagte, die Vorwürfe müssten gegebenenfalls in einem Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Sollten die Wahlmaschinen tatsächlich in Privaträumen gelagert worden sein, "würde ich das für sehr bedenklich halten", sagte Hannappel. Mit Blick auf das Ergebnis in Niedernhausen sagte Hannappell, es gebe keinen Anhaltspunkt, dass das Gerät für die CDU manipuliert worden sei. Hannappell sagte, er gehe davon aus, dass Einspruch gegen die Wahl eingelegt werde. Dies sei bereits vorher angekündigt worden.
Acht Gemeinden setzten Wahlcomputer ein
Die Wahlcomputer waren am Sonntag in acht hessischen Gemeinden eingesetzt worden. Der CCC hatte ihren Einsatz bis zuletzt zu verhindern versucht. Ein von der Computer-Initiative unterstützter Eil-Antrag scheiterte allerdings vor dem Hessischen Staatsgerichtshof. Sollte gegen die hessische Landtagswahl Einspruch eingelegt werden, tritt ein Wahlprüfungsausschuss zusammen. Gegen dessen Entscheidung kann dann Klage vor dem Staatsgerichtshof erhoben werden.
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