Mitschnittsrecht und -möglichkeiten / Vorführung in Schulen
Mitschnittsrecht:
Der Mitschnitt von "Wissen und mehr"-Sendungen ist - bis auf "Willi wills wissen" (Freitags) - gestattet und wird durch den §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach darf jeder für den privaten Gebrauch Fernsehsendungen aufzeichnen. Die öffentliche Vorführung hingegen ist in der Regel nicht gestattet.
"Wissen und mehr" bildet hier eine Ausnahme: Staatlich anerkannte Schulen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen diese Sendungen aufzeichnen und im Unterricht - öffentlich - vorführen. Damit ist "Wissen und mehr", sieht man einmal von Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Video-Angeboten der Bildstellen ab, das einzige "legale" Fernsehen in der Schule.
Allerdings darf dies nur im "normalen" Unterricht geschehen, also z.B. nicht in der betrieblichen Weiterbildung. Das gleiche gilt für Erziehungsheime der Jugendfürsorge.
Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
Dieser rechtliche Status gilt selbstverständlich auch für die Sendungen der anderen Rundfunkanstalten der ARD, die hier ebenfalls herzlich empfohlen seien :
Schulfernsehen des Westdeutschen Rundfunks
Schulfernsehen Südwestrundfunk
Schulfernsehen des Bayerischen Rundfunks
Hessischer Rundfunk - Wissen und mehr
Joachim Meißner
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